Feb 012017
 
Neue Risiken für die Energiewende

Von Eva Bulling-Schröter, 03.08.16

In einem Gastbeitrag für neue energie kritisiert Eva Bulling-Schröter die EEG-Novelle der Bundesregierung – und warnt davor, dass auch der Einspeisevorrang für Ökostrom fallen könnte.

Das kurz vor der Sommerpause nach einer extrem kurzen parlamentarischen Beratung verabschiedete neue Erneuerbare-Energien-Gesetz beschneidet künftig den Ausbau und leitet eine Kehrtwende in der Erzeugerstruktur ein. Die dezentrale Kleinheit und Vielheit bei den Ökostromproduzenten wird großen, finanzstarken und professionell agierenden Projektierern und Investoren weichen. Diese gravierenden Veränderungen sind zwar mit einer Welle des Protests aus der Branche und aus der Opposition begleitet worden, blieben aber er-staunlicherweise von größeren Teilen der Bevölkerung weitgehend unbemerkt.

Dies hat seinen Grund vor allem darin, dass nur noch wenige Experten überhaupt durchblicken, was genau wie im neuen EEG geregelt wird. Man muss sich angesichts der fulminanten Erfolgsgeschichte dieses Gesetzes schon fragen: Was genau ist ei-gentlich heute noch Kern dieses Gesetzes: Will es erneuerbare Energie fördern und wachsen lassen oder deren vitales Wachstum beschneiden und deckeln? Macht es Bürgerenergie und Ökostadtwerke tot oder will es tatsächlich „Akteursvielfalt“ erhalten? Macht es Strom immer teurer oder begrenzt es die Kosten? Alles Fragen, die nicht mit einem Satz beantwortet werden können, zumal es dafür auch eines Blickes in die Glaskugel bedürfte. Eines erscheint mir aber sicher: Der Wechsel des Fördersystems zu Ausschreibungen wird den Markt für erneuerbaren Strom radikal verändern.

Das alte EEG hat durch feste Einspeisevergütung, Vorrang für Ökostrom und starke Innovationsanreize ermöglicht, dass erneuerbare Stromerzeugung von normalen Leu-ten mitunter im Nebenerwerb auf die Beine gestellt wurde: Landwirte, Gemeinden, Stadtwerke, Betriebe und Genossenschaften haben die erneuerbare Stromerzeugung vorangebracht. Energie wurde mehr und mehr von unten gemacht. Die Stromversorgung wurde dem Oligopol aus vier Energie-konzernen abgetrotzt und hat damit auch einen Machtwechsel herbeigeführt.
Bruch in der Eigentümerstruktur

Heute ist ein Drittel des erzeugten Stroms erneuerbar und die Energiewende nicht mehr aufzuhalten. Doch nun legen Bundesregierung und Koalition den Hebel um – sie ziehen die Bremse und blockieren die „selbstgemachte Energiewende“ der Kleinen und bereiten das Geschäft für die Großen vor. Ausschreibungen werden den Charakter der Energiewende verändern, zum einen, weil sie eine scharfkantige Obergrenze einführen, zum anderen, weil Profi-Großprojektierer gegenüber kleinen Akteuren klar im Vorteil sind. Durch Ausschreibungen wird künftig ein Preiskampf stattfinden, bei dem die billigsten den Zuschlag erhalten.

Der Bürgerenergie hat man zwar „Privilegien“ eingeräumt: Eine Bundesimmissions-schutzgenehmigung müssen sie erst später vorlegen und – in letzter Minute ins Gesetz aufgenommen – Bürgerenergie bekommt den höchsten zuletzt bezuschlagten Preis, auch wenn sie einen sehr niedrigen geboten hat. Letzteres ist de facto eine Zuschlagsgarantie, was als Vorteil nicht zu unterschätzen ist.

Doch das Risiko bleibt, dass auch der höchste Preis für die Bürgerenergie noch zu niedrig ist. Es wird sich noch herausstellen, ob Bürgerenergie und kleine Stadtwerke, die in Ökostrom investieren wollen, die Umstellung auf Ausschreibungen bewältigen. Sie haben neue Hürden zu meistern, sind aber in ihren Strukturen eher schwerfällig. Auf ihren bisherigen breiten Schultern wird Bürgerenergie die Energiewende künftig wohl nicht mehr tragen. Wenn das so eintritt, dann wird man sich von der Idee einer dezentralen und demokratischen Energiewende verabschieden müssen.

Als Grund für diesen Umschwung wird von einer Fehlentwicklung bei den Kosten ge-sprochen. Ein paar Profiteure der Energiewende, die zu hoch und zu lang gefördert wurden, die hat es sicher gegeben. Aber sie nun in Haftung zu nehmen für eine ganze Kehrtwende, ist ungerecht. Ihnen gegenüber stehen die Profiteure bei den fossilatomaren Konzernen, denen von der Politik über Jahrzehnte und bis heute unglaublich hohe Kosten für ihr dreckiges Geschäft erlassen und den Steuerzahlern aufgebürdet wurden und werden.

Man muss sich nur das skurrile Spiel mit der sogenannten Sicherheitsreserve von Braunkohlemeilern vor Augen führen: Der Kohleindustrie werden fürs Abschalten 1,8 Milliarden Euro geschenkt, eine „Reserve“, die so absurd ist, dass selbst die Bundesregierung hinter vorgehaltener Hand zugibt, dass sie höchstwahrscheinlich niemals abgerufen werden wird. Auch bei der stromintensiven Industrie erweist sich diese Bundesregierung nach wie vor als großzügig. Eine 3,5-Milliarden-Entlastung für über 200 Branchen wird gewährt. Wäre man mit die-sen Geschenken weniger großzügig, könnte man Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten. Mit Ausschreibungen wird man allerdings nur kurzfristig für niedrigere Kos-ten sorgen, längerfristig steigen sie wieder, zeigen Analysen.

Vorrang für Erneuerbare gefährdet

Auch eine weitere wichtige Errungenschaft des EEG ist bedroht: Der Vorrang für Ökostrom. Bereits im EEG 2014 wurde die Pflicht zur Direktvermarktung verankert, die für Windkraftanlagen dann problematisch wird, wenn an der Börse der Strompreis ins Negative rutscht. Dies passiert derzeit nur selten, wird sich aber in Zukunft häufen. Dann müssen die Windkraftanlagen-Betreiber theoretisch dafür zahlen, ihren Strom loszuwerden – also regeln sie lieber ab. Während die Fossilen eher weiterlaufen, weil sich eine Abregelung insbesondere für inflexible Kohlekraftwerke nicht lohnt.

An dieser Stelle wird der Einspeisevorrang indirekt ausgehebelt. Gleichzeitig hat man vor zwei Jahren bereits einen Paragraphen eingefügt, der bei negativen Strompreisen über sechs Stunden die Vergütung ganz streicht. Aber auch der explizit in der EU-Richtlinie geregelte Einspeisevorrang für Erneuerbare steht auf tönernen Füßen. Auf EU-Ebene wird derzeit die Neufassung der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien ver-handelt. Für Ende des Jahres wird ein Vorschlag der EU-Kommission erwartet. Und die Spatzen pfeifen es von den Dächern, dass der Vorrang für Erneuerbare dort nicht mehr drinstehen wird.

Wenig beachtet werden auch die Auswirkungen, die das Transatlantische Handels-abkommen TTIP für die Energiewende haben könnte. Der deutsche Einspeisevorrang für erneuerbare Energie sowie auch die Förderung über das EEG blieben von TTIP unberührt, lautete es Mitte Juli aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Greenpeace hatte zuvor gemeldet, der Einspeisevorrang für Erneuerbare im Rahmen der TTIP-Verhandlungen stehe auf der Kippe. Das schloss die Umweltschutzorganisation aus einem Papier der EU-Kommission, das den diskriminierungsfreien Zugang zu Energie-netzen vorschlägt. Denn beim Einspeisevor-rang handelt es sich um eine deutliche Diskriminierung zugunsten der Erneuerbaren, die politisch seit Jahren erwünscht ist. Würde demnach ein Unternehmen, das fossil erzeugten Strom liefert, gemäß TTIP-Vertrag auf diskriminierungsfreien Zugang zu deutschen Energienetzen klagen, könnte dies den Einspeisevorrang für erneuerbare Energien gefährden.

Das EEG ist über die Jahre unkenntlich geworden. All das Geschwätz, die Erneuerbaren müssten jetzt dem marktwirtschaftlichen Wettbewerb übergeben werden, ist Unsinn. Man lässt die Erneuerbaren gegeneinander konkurrieren und schaut zu, wer gewinnt. Die Erfahrung lehrt uns, dass die Großen gewinnen. Die Energiewende hat in den Regionen, wo sie am weitesten fortgeschritten ist, bereits mit Akzeptanzproblemen zu kämpfen. Wer aber den Erneuerbaren-Ausbau tendenziell anonymen und vielleicht international agierenden Großinvestoren übereignet und der Bürgerenergie und Kommunen aus der Hand nimmt, der setzt wissentlich die Akzeptanz der Energiewende aufs Spiel.

Hätte die Bundesregierung den erforderli-chen Weitblick, würde sie endlich Wachstum der Erneuerbaren, Kohleausstieg sowie die Dekarbonisierung des Wärme- und Ver-kehrsbereichs so angehen, dass das eine zum anderen passt und alles zusammen die Erfordernisse aus dem Pariser Klimavertrag erfüllt. Damit könnte man als vorbildlich beim Klimaschutz für die industrialisierte Welt voranschreiten. Mit diesem EEG allerdings nicht.


Hinweis: Bei diesem Text handelt es sich um einen Gastbeitrag, der nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wiedergibt. Für den Inhalt sind die jeweiligen Autoren verantwortlich.
Eva Bulling-Schröter ist energie- und klimapolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.
Quelle: https://www.neueenergie.net


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