Bericht der Schulleitung der Gewerbeschule Chemie, Pharmazie, Agrarwirtschaft in Hamburg vom 27.03.2001

Inhaltsverzeichnis

Überblick

1 Weiterentwicklung der Schulen in Hamburg zu erweiterter Selbständigkeit

    1.1 Curriculare Orientierung und Schulentwicklung
            1.1.1 Bildungspläne
            1.1.2 Schulprogramme
            1.1.3 Schulinterne Evaluation
            1.1.4 Bildungsgangstundentafeln für alle Schulformen
    1.2 Personalmanagement der Schule
            1.2.1 Stellenausschreibungen durch die Schule
            1.2.2 Leistungs- und aufgabenorientierte Beförderung
    1.3 Budgetverantwortung der Schule
            1.3.1 Bewirtschaftung und Unterhaltung
            1.3.2 Sparen durch Kostentransparenz
            1.3.3 Wirtschaftliche Eigeninitiative
            1.3.4 Leistungssteigerung durch EDV-Einsatz

2 Entwicklung der Gewerbeschule13 zur erweiterten schulischen Selbständigkeit

    2.1 Curriculare Orientierung und Schulentwicklung
            2.1.1 Bildungspläne 
            2.1.2 Schulprogramm
            2.1.3 Schulinterne Evaluation
            2.1.4 Bildungsgangstundentafeln
    2.2 Personalmanagement der Schule
            2.2.1 Stellenausschreibungen durch die Schule
            2.2.2 Leistungs- und aufgabenorientierte Beförderung
    2.3 Budgetverantwortung der Schule
            2.3.1 Bewirtschaftung und Unterhaltung
            2.3.2 Sparen durch Kostentransparenz
            2.3.3 Wirtschaftliche Eigeninitiative
            2.3.4 Leistungssteigerung durch EDV-Einsatz

3 Weitere Schwerpunkte der Gewerbeschule13

    3.1 Berufsvorbereitungsschule und Berufsorientierung
            3.1.1 Integriertes Berufsvorbereitungsjahr (BVJ-i)
            3.1.2 Vorbereitungsklassen für Migranten (VJM)
            3.1.3 Berufsvorbereitung in Teilzeitform
            3.1.4 Qualifizierung durch Arbeit und Schule (QuAS)
            3.1.5 Kooperation mit Haupt- und Förderschulen (HS, FöS)
    3.2 Berufsschule
            3.2.1 Laborberufe
            3.2.2 Pharmazeutisch Kaufmännische Angestellte (PKA)
            3.2.3 Drogisten
            3.2.4 Floristen
            3.2.5 Gärtner
    3.3 Berufsfachschule
            3.3.1 Berufsfachschule BTA Schwerpunkt Biochemie
            3.3.2 Berufsfachschule CTA
            3.3.3 Bergedorfer Intergrationsmodell (BIM)
            3.3.4 Berufsfachschule PTA
    3.4 Weiterbildung
            3.4.1 Fachoberschule (FOS)
            3.4.2 Fachschule Chemietechnik
            3.4.3 Fachschule Floristik
            3.4.4 Fachschule Gartenbau
    3.5 Sonstige schulische Schwerpunkte

Links

 

Maßnahmen zur Umsetzung der Reform der beruflichen Bildung in Hamburg 2011
Kurzfassung
Langfassung

 

Jahresbericht der Schulinspektion Hamburg 2009-2010

Kurzfassung

Langfassung 

 

Überblick

Der erste Teil gibt einen Überblick über die Weiterentwicklung der Selbständigkeit der Schulen in Hamburg. In einem zweiten Teil wird ein Einblick in die Umsetzung an der Gewerbeschule13 gegeben. Der dritte Teil des Berichtes stellt einen Streifzug durch die gegenwärtigen Aufgaben der einzelnen Schulformen sowie der übergreifenden Aufgaben der Schule dar.

Inhaltsverzeichnis

1  Weiterentwicklung der Schulen in Hamburg zu erweiterter Selbständigkeit

Über detaillierte Vorgabenregelungen ist nach der Auffassung der BSJB die Qualität schulischer Leistungserbringung nicht mehr hinreichend zu gewährleisten. Ein sich ausdifferenzierendes Schulsystem verlangt bei hoher Gestaltungsfreiheit der einzelnen Schule stärker nach einer adäquaten Unterstützung und Steuerung von Entwicklungsprozessen und einer präzisen Erfassung von Ergebnissen. Prozess- und Ergebnisverantwortung sollen für alle Ebenen des Schulsystems, einschließlich der notwendigen Kontrollfunktionen, neu bestimmt, partiell neu verteilt und professioneller wahrgenommen werden.

Die größere Handlungsfreiheit der Schulen erfordert ein umfassendes Konzept, das auch die Versorgungs- und Gewährleistungsfunktionen der Behörde, z B. im Bereich der Zuweisung von Personal und finanziellen Mitteln beinhaltet.

Es gibt drei sich überlappende Entwicklungsstränge, die von Bedeutung sind:

  • Der erste Strang hat die Stärkung der Eigenverantwortung für die Gestaltung des Unterrichts und des Schullebens durch die Einführung von Bildungsplänen und Schulprogrammen zum Ziel.
     

  • Ein zweiter Entwicklungsstrang ermöglichte erste Veränderungen im Personalmanagement. Der Einsatz von Vertretungsmitteln, so genannten "Raab-Mitteln", ermöglichte erstmals in Deutschland Erfahrungen mit dem Instrument "Geld statt Stellen". Ein weiterer Schritt ist der Grundsatzbeschluss zur Personalentwicklung vom Mai 2000.
     

  •  Den dritten Entwicklungsstrang bilden Maßnahmen der Budgetierung und Flexibilisierung in Angelegenheiten des Schulhaushalts. Seit 1991 - beginnend mit den Lehr- und Lernmitteln haben die Hamburger Schulen Jahr für Jahr mehr Budgetverantwortung erhalten. Es entwickelte sich daraus ein Programm, durch Stärkung der Kompetenzen "vor Ort" einen effizienteren Mitteleinsatz zu ermöglichen. Vorläufiger Endpunkt dieser Entwicklung ist die Übernahme von Aufgaben der äußeren Schulverwaltung durch die beruflichen Schulen im Jahre 1997 und durch die allgemeinbildenden Schulen im Jahre 2000.

Die moderne Gesellschaft, zumal in einer Großstadt wie Hamburg, ist gekennzeichnet durch eine zunehmende soziale, ökonomische und ethnische Heterogenität sowie eine Pluralisierung normativer Orientierungen und Einstellungen, die in der Schule aufgenommen und bearbeitet, teilweise ausgeglichen, mindestens aber berücksichtigt werden müssen. Dies erfordert einerseits schulspezifische Entscheidungen "vor Ort", eine situationsspezifische Ausfüllung von Gestaltungsspielräumen und den passgenauen Einsatz der vorhandenen Ressourcen. Andererseits bedarf es wirksamer Vorkehrungen, um die Risiken dieser Entwicklungen zu minimalisieren, die vor allem in der Auflösung eines Mindestkonsens an Bildungs- und Erziehungsvorstellungen, im qualitativen Auseinanderdriften des schulischen Angebots und in der Überformung des in der Schule einzulösenden individuellen Bildungsanspruchs durch fremdbestimmte Außenansprüche liegen.

Auch innerhalb der Schulen sind Entwicklungen festzustellen, die ein verändertes Zusammenspiel von Eigenständigkeit und Systemsteuerung erfordern. So haben veränderte Ansprüche von Eltern und Schülerinnen und Schülern an innerschulische Beteiligung und Rechenschaftslegung zu Verstärkung der Partizipation der an Schule Beteiligten im Rahmen der Schulverfassung geführt. Schülerinnen und Schüler, Eltern und Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner können heute deutlich mehr Einfluss auf schulische Planungen nehmen. Dies stärkt das Verantwortungsgefühl derjenigen Gruppen, die zuvor eher nur als "Abnehmer" schulischer Angebote wahrgenommen worden sind. Beteiligung verpflichtet indes auch zur Konkretisierung und Aushandlung eines gemeinsamen Entwicklungsauftrags, dessen Erfüllung manchmal konfliktreich eingeführt werden muss. Ferner stellen sich vor allem dem schulischen Personal neue Herausforderungen an eine Professionalisierung des Unterrichtens und Erziehens ebenso wie des Kooperierens und Führens. Sie erfordern veränderte Einstellungen zu persönlich-professionellen Entwicklungen, die Weiterentwicklung von Qualifizierungssystemen und eine systematische Wissensfundierung pädagogischer und planerischer Praxis.

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1.1 Curriculare Orientierung und pädagogische Schulentwicklung

Voraussetzung dafür, dass die Schulen ihre pädagogische Arbeit eigenständig planen, umsetzen und verantworten können, sind verbindliche normative Zielvorgaben, die ihren Handlungsrahmen verlässlich festlegen. Die damit möglich werdende Reduzierung zentraler Detail- und Einzelfallregulierung eröffnet den Schulen Gestaltungsräume. Zugleich werden Ziele und Grenzen klarer markiert. Darüber hinaus bedarf es neuer Instrumente der schulinternen Planung und Steuerung den Entwicklungsprozesse, die den Beteiligungsansprüchen der schulischen Gruppen Rechnung tragen.

1.1.1 Bildungspläne

Dem Auftrag des § 4 HmbSG folgend, ersetzen Bildungspläne schrittweise die bisherigen Lehrpläne. Das Schulgesetz sieht dies so vor, weil auch die inhaltlichen Vorgaben für Unterricht und Erziehung neu gefasst werden müssen, damit sie sowohl der gestiegenen Bedeutung von verbindlichen Zielen und Rahmenvorgaben zur Sicherung der Unterrichtsqualität als auch in Bezug auf die den Schulen zugewiesenen größeren Gestaltungsmöglichkeiten in eigener Verantwortung Rechnung tragen.

Im Bereich der beruflichen Schulen sind für rund 200 Berufe in den Berufsschulen und in 50 Ausprägungen beruflicher Vollzeit-Schulformen Bildungspläne zu erstellen. Sie lassen sich nur in einem mehrphasigen, zeitlich gestreckten Verfahren entwickeln. In einer ersten Phase arbeiten seit Sommer 1999 vier Bildungsplankommissionen:

  • Berufsschule (für acht Berufe),

  • Berufsvorbereitungsschule (für drei Bildungsgänge),

  • Berufsfachschule, vollqualifizierend (für drei Berufe, davon zwei - BTA und PTA - an der Gewerbeschule 13),

  • Sozialpädagogik (für drei Bildungsgänge).

Grundlage für die Arbeit der Bildungsplankommissionen im Bereich der beruflichen Schulen ist der Beschluss der Kultusministerkonferenz, mit dem verbindlich Lernfelder in den Rahmenlehrplänen der Berufsschule eingeführt worden sind. Lernfelder sind durch Ziele beschriebene thematische Einheiten, die sich an praxisbezogenen Aufgabenstellungen, Handlungsabläufen und Situationen orientieren. Sie sind ganzheitlich strukturiert und fordern den handlungsbezogenen Unterricht. Ziel ist, Handlungskompetenz dadurch zu erlangen, dass Fach-, Personal- und Sozialkompetenz sowie auch Methoden- und Lernkompetenz der Auszubildenden gezielt gefördert werden.

Soweit für einen Beruf, dessen Rahmenlehrplan bereits nach dem Lernfeldkonzept erstellt worden ist, ein Bildungsplan erarbeitet wird, sind die Lernfelder als curriculare Einheiten unverändert zu übernehmen. Für die anderen Bildungspläne sind zunächst landesspezifische Lernfelder zu entwickeln. Aus zusammengehörenden Lernfeldern werden arbeitsprozessbezogene Fächer gebildet, die die tradierten wissenschaftsbezogenen Fächer ablösen.

Da viele Berufe und Vollzeitbildungsgänge nur jeweils einer Schule zugeordnet sind, ist die Eigenverantwortung dieser Schulen bei der inhaltlichen Gestaltung von Bildungsplänen besonders groß. Außerdem werden Lernziele und Unterrichtsinhalte in den curricularen Einheiten nur auf einer relativ hohen Abstraktionsstufe beschrieben. Aufgabe der Lehrkräfte ist es demgegenüber, konkrete Lernsituationen aufzugreifen. Dies erfordert eine Abstimmung mit Betrieben im Rahmen der Lernortkooperation und eine Anpassung an neue technologische, betriebswirtschaftliche oder rechtliche Entwicklungen

Die Deputation der Behörde beschließt die Erprobung der Bildungspläne. In der Regel dauert die anschließende Erprobungsphase drei Jahre. Bereits während dieser Zeit sind die Bildungspläne für den Unterricht und die Erziehung verbindlich Die Behörde begleitet die Umsetzung, lässt sie mit geeigneten Methoden evaluieren, holt Rückmeldungen aus den Schulen ein und veranlasst gegebenenfalls Änderungen oder Ergänzungen. Nach Auswertung der Erprobungsphase befindet sie über die endgültige Verbindlichkeit eines Bildungsplans.

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1.1.2 Schulprogramme

Schulprogramme sind schulindividuelle Schwerpunkt- bzw. Zielsetzungen für Unterricht, Erziehung und Schulleben im Rahmen der für alle Schulen geltenden allgemeinen Lernziele und Vorgaben wie Bildungspläne und Stundentafeln. Das HmbSG verpflichtet alle Schulen, Schulprogramme zu erarbeiten, in denen "die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit sowie Kriterien für die Zielerreichung" festgelegt werden.

Die Entwicklung der Schulprogramme, wie sie in Hamburg konzipiert ist, soll

  • innerschulische Planungsprozesse durch Schwerpunktsetzungen konturieren und zeitlich strukturieren,

  • pädagogische Zielsetzungen im Rahmen der Vorgaben auswählen, konkretisieren und darstellen,

  • Kooperationsvereinbarungen und pädagogischen Absprachen zwischen Lehrerinnen und Lehrern einen verbindlichen Rahmen geben,

  • Gelegenheiten für die verbindliche Beteiligung der schulischen Gruppen schaffen und

  • ein Medium der Rechenschaftslegung für zentrale Aspekte der geplanten und geleisteten schulische Arbeit sein.

Gelungene Schulprogrammentwicklung

  • stärkt die eigenverantwortliche pädagogische Grundhaltung von Lehrerinnen, Lehrern und Schulleitungen,

  • schafft Gelegenheiten für Schülerinnen und Schülern, Eltern und Sozialpartner, die Schule mitzugestalten und

  • strebt eine neue Balance zwischen der Eigenverantwortung von Einzelschulen und der staatlichen Verantwortung für das gesamte Schulwesen an.

Die von der Schulkonferenz beschlossenen Schulprogramme stellen Zwischenergebnisse dar in einem weit darüber hinaus gehenden Entwicklungsprozess zur erweiterten schulischen Eigenständigkeit im dafür gesetzten Rahmen.

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1.1.3 Schulinterne Evaluation

Das Hamburgische Schulgesetz verpflichtet die Schulen zur fortgesetzten schulinternen Evaluation: "Auf der Grundlage des Schulprogramms überprüft die Schule in regelmäßigen Abständen eigenverantwortlich die Durchführung und den Erfolg ihrer pädagogischen Arbeit und berichtet der Behörde über die Ergebnisse" (§ 51, Abs. 3 HmbSG). Damit kommt der Einzelschule eine zentrale Verantwortung für die Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit zu.

Der Leitfaden zur schulinternen Evaluation für alle Schulen nimmt folgende Konkretisierungen des gesetzlichen Evaluationsauftrags vor:

  • Schulinterne Evaluation ist die systematische Auswertung und Bewertung der im Schulprogramm gewählten Schwerpunkte und Ziele anhand vereinbarter Kriterien der Zielerreichung (Indikatoren).

  • Schulinterne Evaluation gehört als wiederkehrender Prozess zur Schulprogrammentwicklung.

  • Schulinterne Evaluation liegt in der Verantwortung der Schule. Sie bestimmt, was sie wie evaluieren will und wie sie mit den erhobenen Daten und Ergebnissen umgeht.

  • Das Vorgehen der Schule berücksichtigt Vorgaben und ordnet sich plausibel in die pädagogische Entwicklung der Schule ein.

  • Die Schule lässt sich von ihrer Schulaufsicht und Schulberatung beraten und klärt dabei Verfahrensstandards und die Darstellung und Verwendung der Evaluationsergebnisse.

  • Die Schule kann sonstige externe Unterstützung und Beratung anfordern.

  • Die Schule berichtet der Schulaufsicht und Schulberatung über die Ergebnisse der schulinternen Evaluation.

  • Schülerinnen und Schüler, Eltern und der Schulbeirat an beruflichen Schulen sind an der Planung und Durchführung von Evaluationsverfahren im Rahmen der Mitwirkungsrechte zu beteiligen.

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1.1.4 Bildungsgangstundentafeln für alle Schulformen

Eigenständige Schulen müssen ihre Unterrichtsorganisation auf ihre spezifische Schülerschaft einstellen, pädagogische Neuerungen schulorganisatorisch umsetzen, unterrichtlichte Arbeitsformen weiterentwickeln und entwicklungshemmende Fächertrennungen überwinden.

Am 1. August 1996 lösten Bildungsgangstundentafeln die vorherigen Wochenstundentafeln der beruflichen Bildungsgänge ab. Sie haben folgende wesentliche Merkmale:

  • Die Summe der Schülergrundstunden wurde für den gesamten Bildungsgang festgelegt. Die Schulen entscheiden über die Organisation des Unterrichts, seine zeitliche Strukturierung und die Verteilung der auf die Fächer entfallenden Unterrichtsstunden. So können Fächer epochal gebündelt und Raum für Projekte gegeben werden. Der Verlauf der Ausbildung wird für jede Klasse im Klassenbuch dokumentiert.
     

  • Das Fach Deutsch wurde durch Sprache und Kommunikation, das Fach Politik durch Wirtschaft und Gesellschaft ersetzt; damit sollte der berufliche Gehalt dieser Fächer auch in der Fachbezeichnung dokumentiert werden.
     

  • Fachenglisch wurde als obligatorisches Fach der Berufsschule und der Berufsvorbereitungsschule eingeführt und wird in bis zu drei Niveaustufen des europäischen Referenzrahmens unterrichtet.
     

  • In der Berufsschule wird den Fächern des Lernbereichs II (Sprache und Kommunikation, Wirtschaft und Gesellschaft, Sport, Wahlpflicht) ein gemeinsames Unterrichtsvolumen zugewiesen. Die Schulkonferenz entscheidet über die Aufteilung des Unterrichtsvolumens auf die einzelnen Unterrichtsfächer.
     

  • Die Schulkonferenz kann bis zu zehn Prozent der Unterrichtsstunden zwischen den Lernbereichen umverteilen.
     

  • Der Wahlpflichtbereich dient dazu, Fördermaßnahmen für das Erreichen des Ausbildungsziels einzurichten oder in Abstimmung mit Betrieben und Kammern den Erwerb von Zusatzqualifikationen zu organisieren.

Die Bildungsgangstundentafeln geben den Schulen ein hohes Maß an Flexibilität. Den Berufsschulen erlauben sie bei der Unterrichtsorganisation, die Interessen des Ausbildungsbetriebes und der Berufsschule aufeinander abzustimmen. So kann der Unterricht auf bis zu acht Stunden je Schultag verdichtet, und zudem können variierende Blocklängen oder Saisonkomponenten vorgesehen werden.

Seit dem 1. August 2000 gilt die Neufassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für berufliche Schulen - Allgemeiner Tell - (APO-AT). Gegenüber der vorherigen APO-AT wurden eine Reihe bedeutsamer Änderungen vorgenommen. So wird jetzt die Möglichkeit eröffnet, Gruppenleistungen mit einer Gruppennote zu bewerten. Um besondere Begabungen zu fördern und angemessen zu berücksichtigen, können Schülerinnen und Schüler "Besondere Lernleistungen" in die Abschlussprüfung einbringen.

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1.2 Personalmanagement der Schule

In dem Maße, in dem Schulen individuelle Schwerpunkte für Unterricht und Erziehung setzen, gewinnt ein auf diese Schwerpunkte ausgerichtetes Personalmanagement an Bedeutung. Die Schule selbst kann oft leichter Lösungen für die Weiterqualifizierung und Verstärkung ihres Personals finden, die im Einklang mit ihren pädagogischen Schwerpunkten stehen, als dies einem zentralen Personalmanagement möglich wäre. Daher sollen die Schulen aktiv in die Personalentwicklung einbezogen werden. Die damit verbundenen neuen Aufgaben erfordern zusätzliche Qualifikationen von Lehrerinnen, Lehrern und Schulleitungen und die Optimierung der Zusammenarbeit von pädagogischem, Verwaltungs- und Schulbetriebspersonal, die erforderlichen Änderungen greifen also über den Bereich der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hinaus.

Die Behörde hat die Aufgabe, strukturelle Voraussetzungen für eine stärkere Eigenverantwortung der Schulen zu schaffen, Maßnahmen der Personalentwicklung zu ermöglichen und dafür geeignete Unterstützungsleistungen anzubieten. Dazu werden zurzeit in einem ersten Schritt einige Vorhaben konkretisiert und umgesetzt.

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1.2.1 Stellenausschreibungen durch die Schule

Bei der Personalauswahl der Lehrkräfte und anderer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulen bestehen für die Schulen zurzeit informelle Mitwirkungsmöglichkeiten. So werden beispielsweise ehemalige Referendarinnen bzw. Referendare von den Schulen angefordert, oder die Schulleitungen bemühen sich um die Rückkehr bewährter, zeitweilig beurlaubter Lehrkräfte. Die bestehenden Mitwirkungsmöglichkeiten sollen in Richtung auf klar definierte Mitwirkungsrechte der Schulen bei der Personalauswahl weiterentwickelt werden. Um Transparenz zu gewährleisten, setzt dies eine öffentliche Ausschreibung voraus, in der die Schule Lehrbefähigungen, über das Fach hinausgehende Anforderungen und Aufgabenbereiche der zu besetzenden Stellen definiert. Damit haben alle interessierten Lehrkräfte die Möglichkeit, sich zu bewerben.

Das Ausschreibungsverfahren verlangt einen ausreichenden Bearbeitungszeitraum. Den Schulen werden deshalb rechtzeitig vor den Organisationsterminen die Stellen zur Ausschreibung benannt, die bei ihnen mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Besetzung frei sind. Die ersten Stellen sind zum 1. Februar 2001 ausgeschrieben worden. Der unterjährige kurzfristige Personalersatz und der Spitzenabgleich der Personalversorgung vor den Organisationsterminen sowie die Einpassung der aktuellen Bedarfe der Schulen in eine längerfristige Personalbedarfsplanung bleiben weiterhin die Aufgabe der Behörde. Vorgesehen ist zunächst, die Personalauswahl zu einem Viertel den Schulen zu überantworten, drei Viertel der Personalauswahlentscheidungen bleiben bei den in der Behörde dafür Verantwortlichen.

Für die Beratung der Schulleitung im Personalauswahlverfahren in den ausschreibenden Schulen ist die Bildung eines Personalausschusses vorgesehen, dem unter Vorsitz der Schulleiterin/des Schulleiters je eine Vertreterin/ein Vertreter der Lehrerkonferenz, des Elternrats und des Schülerrats angehören und in dem eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des zuständigen Personalrats beratend mitwirken kann. Je nach Ausschreibung können Fachlehrkräfte der Schule zur Beratung hinzugezogen werden.

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1.2.2 Leistungs- und aufgabenorientierte Beförderung

Die Beförderung im Schulbereich richtet sich bislang nach einer Warteliste, für deren Reihenfolge neben der Personalbewertung auch das Alter eine gewichtige Rolle spielt. Wegen der begrenzten Zahl der Beförderungsstellen und der gegenwärtigen Altersstruktur dominiert das Dienstalter stark gegenüber dem Leistungsaspekt. Die durchschnittliche Wartezeit beträgt zurzeit 15 Jahre. Anreize zu besonderen Leistungen gehen vom gegenwärtigen System kaum aus. Es behindert das Bestreben, jüngere, überdurchschnittlich kompetente, leistungsfähige und leistungsbereite Lehrkräfte für besonders anspruchsvolle Aufgaben zu gewinnen und deren Einsatz auch in finanzieller Hinsicht anzuerkennen. Daher soll das beamtenrechtliche Instrument der A14-Beförderung für gezielte Personalentwicklung und eine bedarfsorientierte Personalversorgung nutzbar gemacht werden, indem künftig ein wesentlicher Tell der A14-Stellen mit herausgehobenen innerschulischen Aufgaben verbunden wird. Schulen erhalten die Möglichkeit, besonders wichtige Aufgabenbereiche mit einer A14-Stelle auszuschreiben. Diese Maßnahme stützt sich auf positive Erfahrungen in anderen Bundesländern (Hessen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Saarland).

Um bewährten Lehrkräften, die bei der Besetzung ausgeschriebener A14-Stellen nicht zum Zuge kommen oder sich nicht bewerben mochten, weiterhin eine Beförderungsmöglichkeit offen zu halten, werden die zur Besetzung frei werdenden A14-Stellen quotiert verteilt: Für die Dauer von zunächst fünf Jahren werden 50 Prozent der Beförderungsstellen im Ausschreibungsverfahren besetzt und 50 Prozent nach einem leistungsorientiert modifizierten herkömmlichen Verfahren. Kriterien für eine Beförderung ohne Ausschreibung sind die unterrichtlichten und außerunterrichtlichten Leistungen sowie das Engagement im Rahmen der Fortbildung.

Die zur Besetzung vorgesehenen A14-Stellen werden grundsätzlich entsprechend der Anzahl des an den Schulen vorhandenen pädagogischen Personals auf die Schulen verteilt. Die Auswahl der Aufgaben und Funktionen, für die die Schule eine A14-Stelle ausschreibt, trifft die Schule in Absprache mit der Schulaufsicht.

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1.3 Budgetverantwortung der Schule

Schulen müssen bei der Wahrnehmung ihrer Gestaltungsaufgabe unterstützt und gefordert werden, indem sie auch über den Einsatz ihrer Ressourcen eigenverantwortlich befinden. Die Erweiterung wirtschaftlicher Handlungsmöglichkeiten ist neben der curricularen und der personellen Dimension das dritte "Standbein" der Eigenständigkeit der Schule. Den Schulen sind in den vergangenen Jahren neue Möglichkeiten der Planung und Gestaltung ihrer Ressourcenverantwortung eröffnet worden.

Die Zuweisung von Haushaltsmitteln für Schulen zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung (Budgetierung) und die Schaffung von Kostentransparenz sind wesentliche Elemente der schulischen Eigenverantwortung. Die Budgetierung erweitert Steuerungsmöglichkeiten dort, wo das fachliche Wissen vorhanden ist, um Bedarfe und Prioritäten für die Verwendung von Haushaltsmitteln festzulegen, nämlich in den Schulen selbst. So werden die pädagogische und die Ressourcenverantwortung zusammengeführt, Verwaltungsabläufe vereinfacht und das Interesse der Schulen an einer wirtschaftlichen Verwendung der Haushaltsgelder gefördert. Die Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven kommt den Schulen auch über das jeweilige Haushaltsjahr hinaus zugute.

Die Schulen erhalten ihre Budgets auf Grund transparenter und verlässlicher Verteilungsschlüssel. Aufwendige Antragsverfahren werden weitgehend entbehrlich. Die Schulen treffen ihre Beschaffungsentscheidungen selbständig im Rahmen der Zweckbindungen der Haushaltsmittel und unter Beachtung der Beschaffungsvorschriften. Lediglich die abschließende Rechnungsbearbeitung und -anweisung erfolgt zentral über das Mittelbewirtschaftungsverfahren. Bei Bedarf beraten erfahrene Verwaltungsfachkräfte die Schulen in Fragen der Budgetverwaltung, der Auftragsvergabe und der Rechnungsabwicklung. Die Schulen erhalten zudem regelmäßige Übersichten zum Stand ihrer Budgets.

Die budgetierten Haushaltsmittel sind - mit einigen Ausnahmen - untereinander deckungsfähig. Die Schulen haben auch die Möglichkeit, Mittel für größere Anschaffungen anzusparen, da viele Budgetreste auf das nächste Haushaltsjahr übertragbar sind. Dadurch sind übereilte und unwirtschaftliche Beschaffungen zum Jahresende ("Dezemberfieber") nahezu ausgeschlossen. Die Schulen haben so einen Anreiz zum wirtschaftlichen Umgang mit ihren Budgets.

Einnahmen, die Schulen bei schulischen Veranstaltungen, etwa durch den Verkauf von Erzeugnissen oder auf Grund von Spenden erzielen, fließen dem Selbstbewirtschaftungsfonds zu und ergänzen die verfügbaren Budgets der Schulen.

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1.3.1 Bewirtschaftung und Unterhaltung von Schulgebäuden und -anlagen

Der Senat hat die Aufgaben der äußeren Schulverwaltung von der Bezirksverwaltung auf die Behörde und von dort in wesentlichen Punkten auf die Schulen übertragen. Die äußere Schulverwaltung umfasst die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Schulgebäude und -anlagen und die Zuständigkeit für das Schulbetriebspersonal (Hausmeisterinnen und Hausmeister, Betriebsarbeiterinnen und Betriebsarbeiter sowie Reinigungskräfte). Ziel dieser Neuorganisation ist die Konzentration von Aufgaben der inneren und äußeren Schulverwaltung und die Aufhebung der verflochtenen Zuständigkeiten für das Schulbetriebspersonal.

Bei der Übertragung von Aufgaben der äußeren Schulverwaltung auf die allgemeinbildenden Schulen bestehen - abhängig von deren Größe, Bereitschaft und Fähigkeit - grundsätzlich zwei Optionen: Entweder eine weitergehende zentrale Verwaltungsunterstützung für einzelne Schulen oder aber die Orientierung an dem bereits seit 1. April 1997 begonnenen Modellversuch Schulverwaltung an beruflichen Schulen. In diesem Modellversuch (der dort inzwischen als Regelform umgesetzt wird) erhielten die Schulen Entscheidungskompetenz über die Bauunterhaltung, Fremdreinigung und die Zuständigkeit für Mitbenutzungsangelegenheiten (ohne Nutzungen durch Sportvereine und -verbände). Die pro Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel werden zu 70 Prozent nach Schlüsselzahlen an die beruflichen Schulen verteilt, die über diese Beträge in eigener Verantwortung verfügen. Die restlichen 30 Prozent vergibt eine aus drei Schulleitungen und einem Vertreter der Schulaufsicht gebildete Baukommission insbesondere für umfassendere Bauunterhaltungsmaßnahmen. Dieses Budgetierungsverfahren kommt inzwischen auch für alle allgemeinbildenden Schulen zur Anwendung.

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1.3.2 Sparen durch Kostentransparenz

Die Kostentransparenz für Schulen hat zwei wesentliche Aspekte: Sie setzt erstens die Kenntnis der Kriterien für die Verteilung von Haushaltsmitteln voraus. Sie erfordert zweitens Transparenz der tatsächlich getätigten Ausgaben. Ein hoher Grad von Verlässlichkeit der Verteilungskriterien und Transparenz der Kosten besteht für die Unterrichtsmittel, die über den Selbstbewirtschaftungsfonds der Schulen gemäß Artikel 17 Haushaltsbeschluss schulbezogen bewirtschaftet werden. Den Schulen werden die Mittel überwiegend auf Grund von differenzierten Schülersätzen zugewiesen. Über die tatsachlich entstandenen Ausgaben und die noch verfügbaren Haushaltsmittel werden sie durch regelmäßige Übersichten aus dem Mittelbewirtschaftungsverfahren informiert. Der Selbstbewirtschaftungsfonds wurde schrittweise um Mittel z. B. für Schulmobiliar und Geräte, Telefon und Bürobedarf sowie Inlandsschulfahrten ergänzt.

Schulen Maßnahmen zur Einsparung von Strom, Heizenergie und Wasser sowie zur Vermeidung von Abfall voran. Dadurch werden die natürlichen Ressourcen geschont und Schadstoffemissionen vermindert. Die Anzahl der beteiligten Schulen hat sich seit dem Beginn dieser Modellvorhaben in den Jahren 1994 bzw. 1996 schrittweise erhöht: Mittlerweile sind über 350 Schulen am Vorhaben "Energiesparen" beteiligt, etwa 280 Schulen am Modellvorhaben "Abfallvermeidung und -sortierung". Die Hälfte der erzielten Einsparungen erhalten die Schulen zur eigenen Verwendung im Rahmen des Selbstbewirtschaftungsfonds. Dies gilt auch für anteilige Einsparungen in der Schulreinigung durch die schrittweise Umstellung auf die Zwei-Tage-Reinigung (etwa 20 Prozent Prämie) und bei Einnahmen aus der Vermietung von Stellplätzen auf Schulgrundstücken (50 Prozent Prämie).

Erheblich bessere Kostentransparenz für Schulen wurde mit dem Beginn der Konzentration der Gesamtverantwortung für die innere und äußere Schulverwaltung im Jahre 1997 erreicht. Seither werden wesentliche Teile der Bewirtschaftungsausgaben für Schulen, insbesondere für Heizung, Wasser, Strom und Müllabfuhr, sowie die Maßnahmen der so genannten kleinen Bauunterhaltung schulbezogen bewirtschaftet. Die Schulen erhalten regelmäßig Übersichten über die Kostenentwicklung für die Bewirtschaftung ihres Gebäudebestands. Mit der Konzentration der Gesamtverantwortung für die innere und äußere Schulverwaltung zum 1. Januar 2000 wurde die Kostentransparenz auf weitere Bereiche der äußeren Schulverwaltung (insbesondere große Bauunterhaltung und Fremdreinigung für die allgemeinbildenden Schulen) ausgeweitet. Im November 2000 hat der Senat in einem letzten Schritt auch die Verantwortung für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der zu den Schulgrundstücken gehörenden Grün- und Außenflächen von der Bezirksverwaltung auf die Schulverwaltung bzw. die Schulen übertragen.

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1.3.3 Wirtschaftliche Eigeninitiative

Die "Richtlinie zu Werbung, Sponsoring und sonstigen wirtschaftlichen Aktivitäten in staatlichen Schulen" vom 11. November 1998, geändert am 17. Mal 2000, definiert Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes privater Spenden und Sponsorengelder im öffentlichen Schulwesen. Sie eröffnet den Schulen die Möglichkeit, Mittel einzuwerben und damit Vorhaben zu finanzieren, die nicht zur Grundausstattung der Schule gehören. Die Richtlinie legt die Verantwortung für derartige Aktivitäten innerhalb des gesetzten Rahmens ganz in die Hände der Schule: Die Schulkonferenz kann über Grundsätze zur Annahme von Spenden und Zuwendungen sowie zur Erzielung von Einnahmen durch schulische Aktivitäten beschließen, die Schulleitung gewährleistet die Vereinbarkeit der Aktivitäten mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag sowie die ordnungsgemäße Abwicklung. Einnahmen aus ihren Aktivitäten fließen in voller Höhe an die Schulen selbst.

Die Schulen erhalten damit einen Handlungsspielraum, um in eigener Entscheidung und Verantwortung zusätzliche Projekte durchführen zu können, die die Stadt nicht oder nicht allein finanzieren kann. Dies trägt dazu bei, dass sich Schulen ihrem unmittelbaren Umfeld öffnen, um zum Beispiel im Rahmen von Nachbarschaftsprojekten Firmen als Förderer zu gewinnen.

Die Entwicklung wird besonders im berufsbildenden Bereich deutlich. Berufliche Schulen entwickeln mitunter erhebliche wirtschaftliche Aktivitäten. Dazu gehören etwa die Herstellung und der Vertrieb marktfähiger Produkte durch die Berufsvorbereitungsschule, aber auch das Betreiben einer Cafeteria oder eines Einzelhandelsgeschäfts, das Züchten und Verkaufen von Pflanzen, die Herstellung und das Verkaufen von Backwaren oder Aktivitäten im Landschaftsgartenbau. Schulen unterhalten aber auch eigene Sportvereine oder montieren Computer. Diese wirtschaftlichen Aktivitäten werden rechtlich oft über der Schule nahe stehende Institutionen abgewickelt, in der Regel sind dies Schulvereine. Soweit sich aus den wirtschaftlichen Aktivitäten Überschüsse ergeben, stehen sie den Schulen zur Verfügung. Da sich berufliche Schulen künftig stärker im Weiterbildungsmarkt engagieren wollen, indem sie beispielsweise Ausbildungsmodelle in Form kostendeckender Kurse anbieten, ist eine Weiterentwicklung des Handlungsrahmens schulischer Aktivitäten geboten.

Ein Sponsoring der beruflichen Schulen durch Geldleistungen von Betrieben kommt nur sehr selten vor. Schulen unternehmen aber erhebliche Anstrengungen, Sachmittel kostenfrei oder für einen symbolischen Betrag zu erhalten. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die kostenlose Überlassung der jeweils neuesten Maschinen oder von Branchensoftware, um die Schenkung steuerrechtlich wertloser, wirtschaftlich aber durchaus wertvoller PCs oder um gegenseitige Verpflichtungen, bei denen etwa die Überlassung einer von der Schule nicht finanzierbaren Maschine gekoppelt wird mit einer Verpflichtung, diese Anlage außerhalb der Schulzeiten für Kurse der Innung zur Verfügung zu stellen. Da derartige Regelungen vertraglich oft schwierig zu gestalten sind, wird meist die zuständige Behörde beteiligt.

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1.3.4 Leistungssteigerung durch EDV-Einsatz

Schulische Eigenständigkeit setzt eine effiziente, durch Datenverarbeitung gestützte Schulverwaltung voraus. Das erfordert die Qualifikation des Personals und die Bereitstellung einer leistungsfähigen Hard- und Software. Im berufsbildenden Bereich startete Ende 1993 das Projekt "IBES" (Informationsmanagement der beruflichen Schulen). Es umfasst eigenständige PC-Netze in den Schulen. Eingesetzt werden das extern entwickelte, anhand der Erfahrungen der Hamburger beruflichen Schulen optimierte Schulverwaltungsprogramm "WINSCHOOL" sowie das MS-Office-Paket. Inzwischen sind dadurch in allen 50 beruflichen Schulen knapp 500 PCs im Einsatz. In das jeweilige Verwaltungsnetz der Schule sind nicht nur Schulbüro und Führungskräfte eingebunden, sondern teilweise auch Bibliotheken, Lehrmittelsammlungen und Wirtschaftsbüros.

Die Exaktheit und Verfügbarkeit von Daten hat sich nachhaltig verbessert, die Informations- und Handlungsfähigkeit der Schulen ist merklich gestiegen. Viele Aufgabenverlagerungen in die Schulen (zum Beispiel das Drucken von mehr als 1000 Zeugnistypen) sind erst durch IBES möglich geworden. Über die in den Schulen vorhandene Software ist eine effiziente Verwaltung der Schüler- und Schulpartnerdaten sowie der Ressourcen (zum Beispiel Lehrerwochenstunden, Räume, Unterrichtsmittel) möglich. Die Schulen haben ihre Beratungskapazität erhöht und können schulspezifische Datenauswertungen vornehmen und grafisch darstellen. Verbesserungen ergaben sich u.a. bei der Verwaltung von Stammdaten, dem Druck von Listen, dem Schriftverkehr (zum Beispiel durch Serienbriefe), der Inventarisierung und der Terminüberwachung. Statistische Regelerhebungen sind durch Prüfroutinen sicherer und können vor allem viel schneller vorgenommen werden. Die Ausgangsdaten bedürfen freilich einer sorgfältigen und aufwendigen Datenpflege. Die eingesetzte Hard- und Software wird ebenfalls laufend gepflegt, das Personal für jeweils neue Anforderungen qualifiziert. Nach fünf Jahren Arbeit mit dem System sind Erweiterungen (zum Beispiel für den Datentransfer, die eigenständige Haushaltsmittelverwaltung) und Aktualisierungen der Hard- und Software erforderlich, um mit IBES weiterhin die solide Basis für eine eigenverantwortliche Schule zu legen.

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2  Entwicklung der Gewerbeschule13 zur erweiterten schulischen Selbständigkeit

Die Schule hat für die in ihr vertretenden Schulformen mit Zustimmung der BSJB seit über zwei Jahrzehnten viele Fragen selbst geregelt. Die dezentrale Struktur der Schule hat es den Kollegien der meisten Schulformen ermöglicht, viele Fragen in eigener Verantwortung zu lösen. Für das Kollegium ist es daher ungewohnt, dass im Rahmen der im ersten Kapitel beschriebene von der BSJB beabsichtigte "Stärkung der schulischen Eigenständigkeit" erstmals viele Fragen nicht mehr allein an der Schule, sondern nach behördlichen Vorgaben geregelt werden.

2.1 Curriculare Orientierung und pädagogische Schulentwicklung

Bis auf die durch Bundesgesetz vorgegebenen Regelungen für die Berufsfachschule für pharmazeutisch-technische Assistenz und den breiten Rahmen der KMK-Vereinbarungen konnten die Teilkollegien bei der Ausgestaltung der einzelnen Bildungsgängen auf einen großen Ermessensspielraum zurückgreifen.

2.1.1 Bildungspläne

Die Rahmenlehrpläne der KMK für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule sind von der Schule zu übernehmen. Der Unterricht hat sich an einer Pädagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont und junge Menschen zu selbständigem Planen, Durchführen und Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit befähigen soll. Das Lernen in der Berufsschule soll sich "grundsätzlich in Beziehung auf konkretes, berufliches Handeln sowie in vielfältigen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem Nachvollziehen von Handlungen anderer" ausrichten. "Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der Vollzüge des Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) gebunden. Mit dieser gedanklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen geschaffen für das Lernen in und aus der Arbeit. Dies bedeutet für den Rahmenlehrplan, dass die Beschreibung der Ziele und die Auswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgt." Folgende Orientierungspunkte sind maßgebend:

  • "Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind (Lernen für Handeln).

  • Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder aber gedanklich nachvollzogen (Lernen durch Handeln).

  • Handlungen müssen von den Lernenden möglichst selbständig geplant, durchgeführt, überprüft, ggf. korrigiert und schließlich bewertet werden.

  • Handlungen sollten ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit fördern, z.B. technische, sicherheitstechnische, ökonomische, rechtliche, ökologische, soziale Aspekte einbeziehen.

  • Handlungen müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert und in Bezug auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen reflektiert werden."

Die Schule ist nicht beteiligt an der Erstellung des Bildungsplanes für die Berufsschule. Im Vorgriff auf den Bildungsplan wird seit Beginn dieses Schuljahres in den Laborberufen nach dem Lernfeldkonzept unterrichtet. Die Hauptaufgabe des Kollegiums für die Laborberufe besteht in der gemeinsamen Planung, Durchführung und Evaluierung von geeigneten Lernsituationen.

Bis auf das BVJ und in Teilbereichen der Berufsschule für Gartenbau, der Fachschule Floristik sowie BIM ist für das Gesamtkollegium die gemeinsame Planung, Durchführung und Evaluation von Unterricht neu. Zur Zeit sind die Berufsfachschulen für biologisch- und pharmazeutisch-technische Assistenz an der Erstellung von Bildungsplänen beteiligt. Voraussichtlich bis zum Ende des Schuljahres werden die Lernfelder für beide Bereiche vorliegen, die dann im kommenden Schuljahr in Pilotklassen in Lernsituationen umgesetzt werden.

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2.1.2 Schulprogramm

Es sind im Rahmen des Schulprogramms 14 Arbeitsvorhaben festgelegt worden.

  1. Optimierung des Medien - Lern - Zentrums

  2. Aufbau eines Intranets und schulinterne Computerfortbildung

  3. Neuengamme - ein historisch-politischer - Lernort

  4. Integration von Migrannten

  5. Umsetzung der neuen Bildungsgang - Stundentafel für Laborberufe

  6. Öffnung nach Außen - Kontakte zu Chemiebetrieben und chemischen Laboratorien erweitern

  7. Konsequenzen aus der Evaluation des Bergedorfer Integrationsmodells BIM (CTA/FHR/AHR)

  8. Konzeptentwicklung für eine kooperative Berufsfachschule Biologisch - Technische Assistenz mit dem Schwerpunkt Biochemie

  9. Einführung eines EDV - gestützten Buchführungsprogramms im 3. Ausbildungsjahr für PKA

  10. Fachlich - inhaltliche und methodische Gestaltung des neuen Lehrgangsfaches "Apothekenpraxis" in der Berufsfachschule für PTA

  11. Anpassung der Leistungsbeurteilung in der Berufsfachschule PTA an veränderte Unterrichtsmethoden

  12. Vereinheitlichung in der Umsetzung des neuen Rahmenlehrplans für die Berufsschule des Gartenbaus - dargestellt am Beispiel eines Handlungsbereiches für das erste Ausbildungsjahr: "Pflanzen an ihrem natürlichen Standort"

  13. Entwicklung einer zweijährigen, berufsbegleitenden Fachschule Floristik

Das bisherige Arbeitsvorhaben "Neustrukturierung der Fachschule Gartenbau Fachrichtung GaLaBau" entfällt, da zwischenzeitlich beschlossen wurde, dass die Fachschule Gartenbau nach Schleswig-Holstein verlegt wird.

Der Schulaufsicht ist bis zu den Herbstferien ein erster Bericht zum Schulprogramm vorzulegen. Hausintern sollen bis zum 20. Juni 2001 Zwischenberichte zu den Arbeitsvorhaben erstellt werden.

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2.1.3 Schulinterne Evaluation

Evaluationserfahrungen liegen im nennenswerten Umfang nur zum Schulversuch "Bergedorfer Integrationsmodell" vor. Bisher gibt es kein flächendeckendes Feedback der Schüler oder Ausbilder zum Unterricht einer Schulform.

Im Rahmen der Erstellung des Schulprogramms hat sich das Kollegium erstmals intensiver mit der Evaluation der geplanten Arbeitsvorhaben befasst. Es liegen bisher kaum Erfahrungen vor, auf die das Kollegium aufbauen könnte. Weder im Rahmen der Bestandsaufnahme noch im Rahmen eines Arbeitsvorhabens ist eine Evaluation des Unterrichts geplant.

Es bleibt der Arbeit im Rahmen der Arbeitsvorhaben zum Schulprogramm und der Evaluation der handlungsorientierten Unterrichtsvorhaben vorbehalten, geeignete Evaluationsinstrumente zu entwickeln. Bisher sind in der Regel nur Erfahrungsberichten, die in einer Konferenz diskutiert werden, vorgesehen.

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2.1.4 Bildungsgangstundentafeln für alle Schulformen

Die nachstehende Übersicht gibt einen Überblick über Bildungsgangstundentafeln der einzelnen Schulformen und eine Einschätzung der Schulleitung zur Weiterentwicklung der Stundentafeln:

Schulform

Berufsgruppe 

Bemerkungen

Berufsschule

 

Biologielaboranten

Wird voraussichtlich bis Jahresende erstellt.

Chemielaboranten

Wird voraussichtlich bis Jahresende erstellt.

PKA

Liegt vor, im Rahmen einer stärkeren Ausrichtung auf Handlungsorientierung muss geprüft werden, ob eine Konzentration der Fächer sinnvoll ist.

Drogisten

Wird voraussichtlich bis Jahresende erstellt.

Floristen

Sobald der handlungsorientierte Rahmenlehrplan der KMK vorliegt, wird eine neue Bildungsgangstundentafel entwickelt.

Gärtner

Liegt vor.

Berufsfachschule

BTA

Liegt vor.

CTA

Eine Vorschlag liegt der BSJB vor. Im Rahmen der Erstellung eines Bildungsplanes muss eine Überarbeitung erfolgen.

BIM

Die BSJB plant Änderungen.

PTA

Liegt vor.

Weiterbildung

FOS
Fachoberschule

Vorschläge für eine gemeinsame Bildungsgangstundentafel der Fachrichtungen Agrarwirtschaft und Chemie liegen der BSJB vor.

FSC
Fachschule Chemietechnik

Eine Überarbeitung der Bildungsgangstundentafel wird durch die gegenwärtige Überarbeitung der APO u.U. notwendig.

FSF
Fachschule Floristik

Die BSJB plant eine Überarbeitung der APO. Vorschläge für die Bildungsgangstundentafel liegen der BSJB vor.

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2.2 Personalmanagement der Schule

An Beruflichen Schulen in Hamburg gibt es bereits seit Jahrzehnten eine starke Beteiligung der Schulen bei der Auswahl des notwendigen Personals. Im nichtpädagogischen Bereich wurden im letzten Jahrzehnt alle Vorschläge der Schule realisiert. Beim pädagogischen Personal konnten nicht alle Vorschläge der Schulleitung umgesetzt werden.

Die Einstellungen im pädagogischen Bereich erfolgen entweder über die Zugänge über das Lehramt für Berufliche Schulen oder aber über Quereinsteiger, die die Fachlehrerausbildung oder den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Beruflichen Schulen absolvieren.

In den letzten beiden Jahrzehnten konnten durch die demographische Altersstruktur bedingt nur wenige Einstellungen vorgenommen werden.

2.2.1 Stellenausschreibungen durch die Schule

Zum 01.08.01 ist keine Stellenausschreibungen für schulgenaue Einstellungen geplant. Interessierte Bewerber melden sich traditionsgemäß direkt bei der Schule, so dass Ausschreibungen für die Schule zum gegenwärtigen Zeitpunkt entbehrlich sind. In den kommenden Jahren wird es wünschenswert sein, dass auch über Ausschreibungen die notwendigen Einstellungen vorgenommen werden können.

2.2.2 Leistungs- und aufgabenorientierte Beförderung

Ein Leitziel des Schulprogramms der Schule sieht die "Förderung von umweltbewusstem Denken und Handeln" vor. Eine Funktionsstelle A14 zu diesem Aufgabenbereich ist zum 01.08.01 ausgeschrieben worden. Die Schule verfügt über zwei Funktionsstellen A11 für den Bereich der Berufsfachschule PTA sowie für die Berufsvorbereitung.

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2.3 Budgetverantwortung der Schule

Die Gewerbeschule13 hat bereits seit vielen Jahren eine relativ große Erfahrung in der Budgetverwaltung.

2.3.1 Bewirtschaftung und Unterhaltung von Schulgebäuden und -anlagen

Die Überführung der Budgetverantwortung für die Bewirtschaftung und Unterhaltung an die Schulen hat in den letzten Jahren zu einer wirtschaftlicheren Wahrnehmung der Haushaltsmittel für diesen Bereich aber auch z.B. für den Bereich der Aufwendungen für Energie.

Unbefriedigend bleibt weiterhin der Bereich der Reinigung. Hier bedarf es weitergehender Absprachen mit der BSJB, um langfristig eine ökonomische und bedarfsgerechte Reinigung durch Fremdfirmen sicherzustellen.

Die erzielten Erfolge der letzten Jahre in diesem Bereich sind nicht zuletzt auf die unermüdlichen Anstrengungen der Hausmeisterei zurückzuführen. Es ist bedauerlich, dass diese nicht angemessen honoriert werden können.

2.3.2 Sparen durch Kostentransparenz

Die im Kapitel 1.3.1 von der BSJB angedachte Spareffekte durch Kostentransparenz bestehen bisher an der Schule nur in Ansätzen. Die BSJB hat bisher nur im Bereich der Lehr- und Lernmittel durch die Einführung von Schülerkopfsätzen verlässige Kennzahlen, die eine langfristige Planung der Schulen ermöglicht, etabliert. Die Einführung von Schülerkopfsätzen für Verbrauchsmaterial hat es zu Beginn der 80er Jahre gegeben; alle anderen Sachmittelzuweisungen für den Unterricht sind für die Schule wenig transparent.

Nur im Bereich der Bauunterhaltung ist im Bereich der Beruflichen Schulen durch die gemeinsamen Vorschläge von Schulleitungen und dem Amt BW ein Mittelzuteilungsverfahren entwickelt worden, dass einen sinnvollen langfristig und ökonomischen Einsatz der Haushaltsmittel ermöglicht.

Aber auch in diesem Bereich könnte durch die Umwandlungsmöglichkeit von Sach- in Personalmittel eine Optimierung des Mitteleinsatze erfolgen. Unbefriedigend bleibt die geringe Flexibilität bei der Verwendung der Haushaltsmittel für Kleine Um- und Erweiterungsbauten.

2.3.3 Wirtschaftliche Eigeninitiative

Die Schule hat durch die Schülerprojekte des BVJ im Bereich Gartenbau und Floristik langjährige Erfahrungen im Bereich der wirtschaftlichen Eigeninitiative. Das Volumen der Schülerprojekte bewegt sich jährlich in der Größenordnung 100 TDM. Die an der Schule geführten Berufsfachschulen bieten nicht die Voraussetzungen für wirtschaftliche Tätigkeiten.

Im Bereich der Weiterbildung für einige Bereiche der Schule bietet sich zukünftig ein Markt für den Verkauf von Dienstleistungen an.

2.3.4 Leistungssteigerung durch EDV-Einsatz

Der EDV-Einsatz in der Schulverwaltung hat eine breite Anwendung gefunden. Es ist der Wunsch der Schule, dass auch im Bereich der Geräteverwaltung das Programm WINSCHOOL zur Anwendung kommt. Bisher sind von der BSJB noch nicht die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen worden.

Unbefriedigend ist weiterhin, dass die vorhandenen Mängel der Software bisher noch nicht im wünschenswerten Umfang beseitigt worden ist. Die Software WINSCHOOL ist gemessen an anderen Produkten noch zu wenig benutzerfreundlich. Es bleibt zu hoffen, dass echte Fortschritte bis zum Jahresende erzielt werden. Unbefriedigend bleibt ebenfalls der mangelnde Service und die mangelnde Schulung der MitarbeiterInnen der Schule; es ist daher nicht verwunderlich, dass die 14 EDV-Arbeitsplätze für Schulverwaltung noch zu wenig genutzt werden.

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3  Weitere Schwerpunkte der Gewerbeschule13

Der dritte Teil gibt zum zweiten Teil einen ergänzenden Einblick in die gegenwärtigen Aufgaben der sehr vielen unterschiedlichen Schulformen sowie in einige der gemeinsamen Vorhaben der Schule.

3.1 Berufsvorbereitungsschule (BVS) und Berufsorientierung

Zu dem besonderen Profil der Schule gehört die Förderung benachteiligter Schülerinnen und Schüler.

3.1.1 Integriertes Berufsvorbereitungsjahr Agrarwirtschaft (BVJ-i)

Nach einem Jahr sind viele Jugendliche durch praktische Erfahrungen in den Arbeitsfeldern des Gartenbaus und der Floristik ausbildungs- bzw. arbeitsfähig. Das Kollegium des BVJ hat bereits vor über einem Jahrzehnt die wesentlichen Elemente der gegenwärtigen Arbeitsweise entwickelt. Realprojekte unterstützen die schulmüden Schülerinnen und Schülern in ihrem Bestreben, sich auf ein eigenständiges Leben vorzubereiten. Das Kollegium arbeitet zur Zeit an einer Verbesserung der Verknüpfung von Praxis und Theorie, Einhaltung verbindlicher Verhaltensregeln, Verbesserung der Angebote für den Hauptschulabschluss sowie einer Optimierung der Verwaltungsaufgaben.

3.1.2 Vorbereitungsklassen für Migranten (VJM)

Das Arbeitsvorhaben 5 des Schulprogramms "Integration von Migranten" hat sich neben der Fort- und Weiterbildung eine verstärkte Koordination der Klassen, mehr Kontinuität im Unterricht sowie Erweiterung und Entwicklung des Sozialverhaltens und Differenzierung der Schülerinnen und Schüler nach Leistungsfähigkeit zum Ziel gesetzt.

3.1.3 Berufsvorbereitung in Teilzeitform

Die Träger dieser beiden Lehrgänge (jeweils 10 bis 12 Teilnehmerinnen) sind der Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung (LEB) und der Kirchengemeindeverband Altona. Die Schülerinnen und Schüler dieser Lehrgänge werden an einem Tag praxisbegleitend unterrichtet. Für die Lehrgangsteilnehmer des LEB wird Kleingruppenunterricht in Räumen des LEB, also "vor Ort", angeboten. Diese Uterrichtsorganisation hat sich bewährt, weil so eine gezielte individuelle Förderung der Jugendlichen ermöglicht wird. Der Unterricht für den Lehrgang des Kirchengemeindeverbandes Altona wird in den Räumen der Schule durchgeführt und durch einen Mitarbeiter des Trägers ständig begleitet.

3.1.4 Qualifizierung durch Arbeit und Schule (QuAS)

Für die Schüler des Programms QuAS-A ist seit dem Schulhalbjahrswechsel eine von der Schule gewünschte Änderung eingetreten. die Schüler werden in der beruflich zuständigen Schule beschult. Die Schule kann daher die Schülerinnen und Schüler gezielter beruflich fördern und auf die Externenprüfung (Hauptschulabschluss) der Berufsvorbereitungsschule vorbereiten.

3.1.5 Kooperation mit Haupt- und Förderschulen (HS, FöS)

Seit 1994 kooperiert die G13 mit verschiedenen Haupt- und Realschulen und seit 1999 mit einer Förderschule bei der Vorbereitung der Schüler aus 8., 9. oder 10. Klassen auf das Berufsleben. Gegenwärtig findet nur die Kooperation mit einer Förderschule statt. Es wird zur Zeit geprüft, ob im kommenden Schuljahr die Zusammenarbeit wieder intensiviert werden kann.

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3.2 Berufsschule

3.2.1 Laborberufe

Das Arbeitsvorhaben 6 des Schulprogramms die "Umsetzung der neuen Bildungsgang - Stundentafel für Laborberufe" befindet sich mitten in der Umsetzung. Der erste Halbjahresblock für Chemielaboranten ist bereits erfolgreich unterrichtet worden. Das Lehrerteam hat bereits mit den Evaluierung des Blocks begonnen und bereitet sich auf den zweiten Block vor. Notwendige bauliche Veränderungen sind eingeleitet, die Ergänzung der Lehrmittelausstattung ist beantragt.

Die Lacklaboranten werden zukünftig nicht mehr in Hamburg beschult. Ungeklärt ist, ob die Biologielaboranten weiterhin in Hamburg beschult werden.

3.2.2 Pharmazeutisch Kaufmännische Angestellte (PKA)

Das Arbeitsvorhaben 10 des Schulprogramms "Einführung eines EDV - gestützten Buchführungsprogramms im 3. Ausbildungsjahr für PKA" sieht vor, dass die Schülerinnen  und Schüler an komplexe Buchungsaufgaben herangeführt werden, die sie eigenständig, unterstützt durch ein EDV-Programm, lösen sollen. Das Fach Fachenglisch soll in Zukunft in das Gesamtcurriculum integriert werden. In der Diskussion sind weitere Projekte (Lernfelder, Lernapotheke, Fächerintegration).

3.2.3 Drogisten

Die Beschulung der Auszubildenden der Firma Budnikowski erfolgt im neuen Schuljahr an einem Tag mit sieben Stunden und an einem zweiten Tag mit vier Stunden. Es ist eine Planungsgruppe eingesetzt worden, die die Beschulung vorbereitet.

3.2.4 Floristen

Der Berufsschulunterricht wird seit ca. zehn Jahren im Sinne der Handlungsorientierung zu einem Teil inhaltlich so strukturiert, dass in dem Kernfach "Floristik, Ware, Verkauf" alle Kompetenzen der beruflichen Praxis zusammenfließen. Die Berufsgruppe hat nach der Neuordnung des Berufes einen Rahmenlehrplan nach Lernfeldern angemahnt; die Schule hat dazu inhaltliche Vorstellungen entwickelt. Sobald die KMK den Rahmenlehrplan nach Lernfeldern beschlossen hat, soll dieser in der Schule umgesetzt werden.

3.2.5 Gärtner

Nach der Neuordnung des Gärtnerberufs hat die Schule im Schuljahr 1995/96 einen Lehrplan entwickelt, der Elemente der Strukturierung nach Lernfeldern aufgenommen hat. Das Arbeitsvorhabens 13 des Schulprogramms sieht die Entwicklung von Lernsituationen vor. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erarbeitung eines Konzeptes für das neue Fach "Fachenglisch". Auch wenn die Klassenteams immer mehr dazu übergehen, den Unterricht gemeinsam zu planen, ist der Umfang der Kopperation von Team zu Team noch unterschiedlich. Die bisherigen Erfahrungen zeigen leider auch, dass einer intensiven Kooperation durch zeitliche und organisatorische Einschränkungen Grenzen gesetzt sind.

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3.3 Berufsfachschule

Die Gewerbeschule 13 gehört zu den wenigen Beruflichen Schulen, die drei berufsqualifizierende Berufsfachschulen anbietet, deren Absolventen von dem Arbeitsmarkt gesucht werden.

3.3.1 Berufsfachschule für Biologisch-technische Assistenz (BTA) - Schwerpunkt Biochemie

Diese Berufsfachschule wird in kooperativer Form geführt, d.h. 60 % der Ausbildung finden in der Schule und 40 % in Einrichtungen der Hamburger Hochschulen (Fachhochschule Hamburg, Technische Universität Harburg, Universität Hamburg) statt.

Am Ende des letzten Schuljahres haben die ersten Absolventen die Schule verlassen. Alle an einem BTA-Arbeitsplatz interessierten Schülerinnen und Schüler sind untergekommen, die Stellensituation für die Absolventen ist günstig.

Das Arbeitsvorhaben 9 des Schulprogramms sieht die Konzeptentwicklung für die kooperative Berufsfachschule vor. Zur Zeit werden die Lernfelder für den Unterricht an der G13 entwickelt. Die BSJB wird voraussichtlich noch in diesem Jahr den Bildungsplan für BTA fertig stellen.

Zwei Lehrerinnen der Schule machen ein Betriebspraktikum. Das Teilkollegium hat eine Reihe von Arbeitsplätzen kennen gelernt, betreibt Lernortkooperation mit den Praktikumsbetrieben und wird  den Unterricht nach Lernfeldern im neuen Schuljahr aufnehmen.


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3.3.2 Berufsfachschule für Chemisch-technische Assistenz (CTA)

Das Arbeitsprojekt 7 des Schulprogramms "Öffnung nach Außen - Kontakte zu Chemiebetrieben und chemischen Laboratorien erweitern" bildet einen der Schwerpunkt der Arbeit des CTA-Kollegiums.

Der BSJB liegt eine Neufassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vor. Im Zusammenhang mit der Erstellung eines Bildungsplanes muss die vorgelegte Ausbildungs- und Prüfungsordnung überarbeitet werden, da bisher kein Rahmenlehrplan nach Lernfeldern vorliegt. Für einzelne Fächer sind bereits vor über zwei Jahrzehnten Lehrpläne entwickelt worden, die eine Integration von Fachpraxis und Fachtheorie verwirklicht haben.

3.3.3 Bergedorfer Intergrationsmodell (BIM)

Das Arbeitsvorhaben 8 des Schulprogramms "Konsequenzen aus der Evaluation des Bergedorfer Integrationsmodells BIM (CTA/FHR/AHR)" sieht vor, dass die Zusammenarbeit der G 13 mit der Gesamtschule Bergedorf verbessert werden soll. Für das laufende Schuljahr ist ein gemeinsames Projekt in einer Klasse geplant.

Die BSJB hat die Absicht den bestehenden Schulversuch zu verändern. Beide beteiligten Schulen sehen keine Veränderungsnotwendigkeiten, da sich der Schulversuch bewährt hat. Nach Empfehlung der Begleitkommission soll der Schulversuch in die Regelform überführt werden.

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3.3.4 Berufsfachschule für Pharmazeutisch-technische Assistenz (PTA)

Die PTA-Ausbildung ist die älteste und am stärksten nachgefragte Berufsfachschule für Technische Assistenten in Hamburg. 1997 erfolgte im Rahmen einer Novellierung des PTA-Gesetzes eine Neufassung der Verordnung (PTA-AprV). Die zweijährige schulische Ausbildung endet mit einem Abschlusszeugnis. Danach folgt ein erster Prüfungsabschnitt (schriftlich, mündlich., praktisch) in der Verantwortung des Landesprüfungsamtes für Heilberufe (BAGS). Die Prüfungsorganisation, Vorbereitung und Durchführung liegt in der Hand der Berufsfachschule. Es schließt sich eine weitere halb-jährliche praktische Ausbildung in der Apotheke an, die mit einer weiteren mündlichen Prüfung beendet wird.

Zwei Arbeitsprojekte des Schulprogramms befassen sich mit aktuellen Fragestellungen der PTA-Ausbildung:

  • Arbeitsvorhaben 11:
    Fachlich - inhaltliche und methodische Gestaltung des neuen Lehrgangsfaches "Apothekenpraxis" in der Berufsfachschule für PTA

  • Arbeitsvorhaben 12:
    Anpassung der Leistungsbeurteilung in der Berufsfachschule PTA an veränderte Unterrichtsmethoden

Neben diesen beiden Vorhaben ist erst kurzfristig die Erarbeitung von Lernfeldern für den Bildungsplan dazugekommen. Das bisher vorgelegte Konzept ist überzeugend und bietet die Grundlage für die Erarbeitung von geeigneten Lernsituationen in den Pilotklassen des neuen Schuljahres.

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3.4 Weiterbildung

3.4.1 Fachoberschule (FOS) - Schwerpunkte Chemie und Agrarwirtschaft

Die Schülerzahlen für die an der Schule geführte einjährige Klasse 12 sind seit Jahren rückläufig. Die Schule muss die einzügige Form durch die Bereitstellung von zusätzlichen Lehrerstunden subventionieren. Seit Jahren bemüht sich die Schule erfolglos um eine Überarbeitung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für diesen Bereich. Eine Koordination des Unterrichts ist über Ansätze nicht hinausgekommen.

3.4.2 Fachschule Chemietechnik - Schwerpunkt Laboratoriumstechnik

Diese Schulform wird von Schülerinnen und Schülern besucht, die bereits über eine berufliche Erstausbildung in dem Berufsfeld Chemie, Physik und Biologie sowie über zweijährige berufliche Erfahrungen verfügen. Der Ausbildungsgang dauert drei Jahre, und der Unterricht findet an vier Wochentagen abends statt. Alle drei Jahre wird eine neue Klasse eingeschult. Es gibt Ansätze zur Koordination des Unterrichts im Rahmen eines gemeinsamen Projektes. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung wird zur Zeit überarbeitet mit dem Ziel, dass die allgemeine Fachhochschulreife durch Zusatzangebote ermöglicht wird.

3.4.3 Fachschule Floristik

Gemeinsam mit dem Fachverband Deutscher Floristen, Landesverband Hamburg, ist im letzten Jahr ein berufsbegleitendes Fachschul-Modell entwickelt worden, das es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, Berufstätigkeit und Schulbesuch parallel zu bewältigen: Der Unterricht erstreckt sich über zwei Jahre und wird an zwei Tagen pro Woche durchgeführt.

Der handlungsorientierte Unterricht wird im Rahmen des Arbeitsvorhabens 14 des Schulprogramms "Entwicklung einer zweijährigen, berufsbegleitenden Fachschule Floristik" inhaltlich so strukturiert, dass die Schülerinnen und Schülern nach zwei Jahren in der Lage sind, nach der Fachschulprüfung auch die Meisterprüfung vor der Handelskammer Hamburg abzulegen. Die gegenwärtige Hauptarbeit besteht in der Entwicklung von geeigneten Lernsituationen.

3.4.4 Fachschule Gartenbau

Am Ende des Schuljahrs läuft vorerst die Fachschule für Gartenbau in Hamburg aus. Die Schulkonferenz hat zugestimmt, dass der Standort Hamburg zugunsten einer Fachschule im Großraum Hamburg am Standort Pinneberg aufgegeben wird.

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3.5 Sonstige schulische Schwerpunkte

Das Schulprogramm sieht drei gemeinsame Arbeitsvorhaben der Schule vor:

  1. Optimierung des Medien - Lern - Zentrums

  2. Aufbau eines Intranets und schulinterne Computerfortbildung

  3. Neuengamme - ein historisch-politischer - Lernort

Der Aufbau der Mediothek wird in diesem Schuljahr abgeschlossen. Langfristig muss die personelle Versorgung abgesichert werden; es ist wünschenswert, wenn die Mediothek auch nach dem Unterricht den Schülern zur Verfügung steht.

Die baulichen Maßnahmen für das Intranet werden bis zum Jahresende zum Abschluss gebracht sein; die personelle Betreuung des Intranets ist durch Verwaltungsstunden für Lehrer sichergestellt. Es bedarf weiterer Fortbildung der MitarbeiterInnen, damit die technischen Voraussetzungen genutzt werden können. An der schulinternen Computerfortbildung nehmen gegenwärtig 12 LehrerInnen teil; es ist geplant, dass die Fortbildung fortgesetzt wird.

Zu dem dritten Arbeitsvorhaben fand am 09.02.01 eine Veranstaltung mit Esther Berjarano statt. In der Bergedorfer Zeitung war zu lesen: "Gespannt lauschten die 400 Schüler der Gewerbeschule 13 den packenden Erinnerungen der lebenslustigen Frau. Die bekannte Sängerin erzählte den Berufsschülern von ihrer Jugend im KZ Auschwitz.  ‚Jeden Morgen und jeden Abend mussten wir am Tor stehen und spielen, wenn die Häftlinge zur Arbeit marschierten.' In Hamburg kämpft sie nun seit 40 Jahren gegen die ‚braune Gefahr', singt Lieder von Brecht und aus den Lagern.  ‚Musik kann aufklären und erinnern.'  Das ist auch bitter nötig, findet sie: ‚Schließlich ist die jüdische Kultur in Deutschland weitestgehend verloren gegangen.'" Es war eine beeindruckende Veranstaltung; viele Schüler wollten wissen, wie sie heute dazu beitragen können, dass sich die Geschichte nicht wiederholt.

Im Rahmen des Schülerprojektes arbeitet eine Arbeitsgruppe an der schülerfreundlicheren Gestaltung der Pausenhalle. Im Rahmen des Wettbewerbs "jugend forscht" haben drei BTA-Schülerinnen  heute den ersten Preis in dem Fachbereich Biologie gewonnen.

Hamburg, den 27.03.2001
Christoph Gäbler

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