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Bremer Schulden
Entnazifizierung
Brechmitteleinsatz
Elombo Bolayela
H.- W. Franke

Vergabe von Brechmitteln in Bremen

Datum

Quelle

Thema

13.07.06

taz

Brechmittel ausgesetzt
Der Bremer Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) hat bisher nur einer "Aussetzung" der zwangsweisen Vergabe von Brechmitteln zugestimmt, nicht der Abschaffung. Darauf hat Wolfgang Grotheer, Rechtspolitiker der SPD, hingewiesen.

13.07.06

Weser Kurier

Neue Debatte zum Brechmitteleinsatz

Reaktionen auf europäisches Urteil

12.07.06

taz

EUROPÄISCHER GERICHTSHOF VERBIETET BRECHMITTELEINSATZ

Seit Jahren ist er umstritten, der so genannte Brechmitteleinsatz: Dealern werden zwangsweise Medikamente verabreicht, damit sie Drogenpäckchen wieder ausspucken. Zwei Todesfälle gab es dabei schon. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat nun einen Schlussstrich gezogen

Kotzen ist Menschenrecht
Europäischer Gerichtshof verurteilt Deutschland wegen Brechmitteleinsatz. Ein Drogenkurier bekommt Schadenersatz

Sirup mit Todesfolge
In Bremen und Hamburg kamen zwei Schwarzafrikaner bei gewaltsamen Brechmitteleinsätzen ums Leben. Doch nur an der Weser wurden daraus Konsequenzen gezogen: Drogendealer werden dort inzwischen aufs Klo gesetzt, ein Polizeiarzt muss sich vor Gericht verantworten

Das schmeckt zum Kotzen
Ipecacuanha-Sirup heißt das Brechmittel, das im Wuppertaler Fall verwendet wurde, aber auch sonst in Deutschland verbreitet zum Einsatz kommt.

Urteil über Thomas Röwekamp

Der Europäische Gerichtshof hat gesprochen: Die zwangweise Vergabe von Brechmitteln ist menschenunwürdig. Wer so behandelt worden ist, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Ein Urteil, bezugnehmend auch auf den Todesfall im Bremer Polizeigewahrsam.

11.05.06

taz

Brechmittel-Tod vor Gericht
Die Bremer Staatsanwaltschaft will einen Polizeiarzt vor Gericht bringen. Er hatte einem afrikanischen Kleindealer so lange Brechmittel und Wasser eingeflößt, bis er daran erstickte. Wäre er weiß gewesen, hätte er gerettet werden können

11.05.06

Weser Kurier

"Sorgfaltspflicht verletzt"
Staatsanwalt im Brechmittel-Fall: Mediziner soll vor Gericht / Verteidiger sieht Verschulden auch im System

Vor Richterschelte gewarnt
Landtagsdebatte über Beweissicherung von Drogenpäckchen

25.11.05

taz

Brechmittel-Opfer ertrunken
Gutachter sind sich einig: Wasser in der Lunge führte zum Tod. Staatsanwaltschaft prüft Anklage gegen Not- und Polizeiarzt. Auswertung des Drogenklos verzögert sich

06.08.05

taz

Gutachten: Brechmittel-Opfer offenbar doch ertränkt
Widersprechende Expertisen zur Todesursache von Laye Alama Condé. Stimmt "Ertrinken", stellt sich die Frage nach der Schuld der Ärzte

02.06.05

taz

Nicht ertrunken
Die Todesumstände des Mannes, der nach einem polizeilichen Brechmitteleinsatz starb, bleiben unklar

04.02.05

taz

Stopp von Brechmittel-Einsatz

27.01.05

taz

Wie steht der Innensenator zur Strafprozessordnung?

26.01.05

taz

Röwekamp angezeigt
"Vorstellungen des Innensenators über Umgang mit Verdächtigen widersprechen Strafprozessordnung"

25.01.05

taz

Kanzlerbrief out, Röwekamp in
Koalition einigt sich auf eine Fortsetzung des guten Klimas: Brechmittel werden nur noch freiwillig getrunken. Scherf teilt am Freitag mit, dass bei den Gesprächen über den Kanzlerbrief kein Geld raussprang. Mit öffentlicher Kritik halten sich alle zurück

Nur noch freiwillig kotzen

24.01.05

taz

So bleibt Röwekamp im Amt
Ein Signal der Nachdenklichkeit müsse CDU-Innensenator Thomas Röwekamp setzen, wenn er beim Misstrauensantrag ihre Stimmen erhalten wolle, hat die SPD gefordert. Die taz ahnt, dass dem das eher schwer fällt. Ein paar Formulierungshilfen

22.01.05

taz

"Enge sachliche Zusammenarbeit"
Am Sonntag berät der Bremer Koalitionsausschuss über die mögliche Abkehr von der zwangsweisen Brechmittelvergabe. Ein Konflikt, den man in Bayern nicht kennt: "Es kommt doch sowieso alles heraus"

19.01.05

taz

CDU will Brechmittel - vielleicht
Haltung der CDU-Fraktion zum SPD-Antrag gegen Brechmittelvergabe noch offen. Kastendiek: "Wir werden nicht um des lieben Friedens willen alles mitmachen"

18.01.05

taz

Koalition unter Hochspannung
Die SPD verlangt von Innensenator eine klare Abkehr von der Brechmittelvergabe, bevor sie ihre Haltung zum Misstrauensvotum der Grünen festlegt. Die Unzufriedenheit mit der großen Koalition eskaliert

17.01.05

taz

1.000 in Trauer und Wut
Aufgebracht, aber friedlich: Demonstranten protestieren gegen Brechmittel-Politik

Das ist Folter!

Der Wert eines Lebens
Betr.: Berichterstattung zum Brechmitteleinsatz
26 Zeilen (LeserInnenbrief)

15.01.05

taz

Was der Weser-Kurier nicht druckt
Verlagsleitung zensiert mit Verweis auf Neutralität Todesanzeige für Brechmittel-Toten

Keine "zwangsweise Magenspülung"
Rechtsfragen bei der Brechmittelvergabe: Das BVerfG hat schon 2001 angemahnt, "im Hinblick auf das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit" seien "verfassungsrechtlich relevante Fragen zu klären". Die Bremer Theorie trennte sauber zwischen der Gewalt der Polizei und dem ärztlichen Vollzugs

Gewalt in der Grauzone
Was wirklich passiert, wenn ein Afrikaner zwangsweise mit Brechmitteln behandelt wird, dokumentiert niemand

"Blut läuft aus der Nase"
Protokoll eines Gesprächs mit einem Afrikaner, dem zwangsweise Brechmittel eingeflößt wurde (1994)

Wie Achidi J. in Hamburg 2001 zu Tode kam
In Hamburg war kein Notarzt dabei, kein unabhängiger Augenzeuge sorgte für Aufklärung. Die Fälle gleichen sich

"Ich muss gestehen, dass mir das neu ist"
Schon 1992 war die Staatsanwaltschaft überrascht, dass die Polizei Brechmittel spritzt. Wirkungslose übrigens

"Keine einzige Beanstandung"?
AntiRassismus-Büro widerspricht der Behauptung des Bremer Innensenators

Tod durch Schock?
Hamburg 2001: Trotz Obduktion blieb die Todesursache nach dem Brechmitteleinsatz ungeklärt

"Hanseatische Brechmittelpolitik"

In Bremen keine Folgen
Bremen wollte 2001 keine Brech-Pause einlegen - ungeachtet der laufenden Ermittlungen in Hamburg

14.01.05

taz

"Ein drittes Opfer darf es nicht geben"
Die Community der Afrikaner in Bremen wehrt sich gegen "Stigmatisierung und Rassismus". Familie des toten Conde will als Nebenkläger vor Gericht auftreten und fragt nach den Ermittlungen gegen die Polizei: Kriminologe verweist auf Grundgesetz

13.01.05

taz

Verfahren gegen Polizeiarzt
Nach dem Brechmittel-Skandal: Ärztekammer strengt Prozess gegen Igor Volz an

"Ich habe mir nichts vorzuwerfen"
Innendeputation der Bürgerschaft tagte zum Thema "Brechmittel-Skandal". Die Grünen sehen alle Vorwürfe bestätigt und fordern den Rücktritt, Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) hat sich "nichts vorzuwerfen"

12.01.05

taz

Brechmittel - verantwortlich ist Scherf
Die Anordnung zur zwangsweisen Vergabe von Brechmitteln hat 1995 das Justizressort gegeben - gegen ärztlichen Rat

Innensenator "untragbar"
"Drogengebraucher" und Bremer Hochschullehrer kritisieren den Innensenator

10.01.05

taz

Brechmittelopfer gestorben

08.01.05

taz

Ermittlung auch gegen Notarzt
Wurde der Innensenator von seinen Beamten falsch informiert? Die Polizei schweigt. Der per Magenspülung geradezu ertränkte Schwarzafrikaner liegt nach wie vor im Koma

07.01.05

taz

" ... das hat er sich selber zuzuschreiben"
Röwekamp am 4. Januar 2005 im Wortlaut

06.01.05

taz

Notarzt-Diagnose: "Ertrinken"
Drogendealer im St.-Joseph-Krankenhaus ist wahrscheinlich hirntot. Notarzt berichtet: Dem Mann wurde bei der Polizei so viel Wasser in den Magen gepumpt, dass es in die Lunge drang. Innensenator stoppt Brechmitteleinsatz bis auf weiteres

05.01.05

taz

Brechmittel-Koma
Seit einer Woche liegt ein Mann im Koma, nachdem er von der Polizei Brechmittel verabreicht bekam

"Sorgfaltspflicht verletzt"

Staatsanwalt im Brechmittel-Fall: Mediziner soll vor Gericht - Verteidiger sieht Verschulden auch im System

Von Bernd Schneider

Nun ist es offiziell: In der Brechmittel-Affäre hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Das teilte gestern der Leitende Oberstaatsanwalt Dietrich Klein mit. Der Mediziner, der im Dezember 2004 dem Afrikaner Laye Alama C. Brechmittel verabreicht hatte, um im Auftrag der Polizei verschluckte Drogen zu sichern, soll sich wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht verantworten. Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Klein rechnet im Falle einer Verurteilung mit einer Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren. Die Entscheidung, ob das Verfahren eröffnet wird, liege beim Gericht.Was der Oberstaatsanwalt dem 1963 geborenen und aus Kasachstan stammenden Arzt vorwirft: Er habe seine Sorgfaltspflicht verletzt, indem er die Behandlung mit dem Brechmittel und großen Mengen Wasser auch dann noch weitergeführt habe, als der 35-Jährige schon "klare Anzeichen für ein getrübtes Bewusstsein" zeigte. Damit habe er eine Dienstanweisung verletzt. Die "klaren Anzeichen", die nach Kleins Auffassung zum sofortigen Abbruch der Behandlung hätten führen müssen: Der Patient war kaum noch ansprechbar, seine engen Pupillen zeigten keine Reflexreaktionen auf Licht. Zu diesem Zeitpunkt habe das "schleichende Ertrinken" bereits eingesetzt: Das Blut des Afrikaners habe sich stark verdünnt, weil die Lungen eingeatmetes Wasser ans Blut abgegeben hätten. Zudem seien sie nach und nach voll gelaufen, weil sie mehr Wasser aufgenommen hätten, als sie an das Blut abgeben konnten. Der Arzt sei aber "schlicht überfordert" gewesen, die Anzeichen des "schleichenden Ertrinkens" zu erkennen und sie zu beherrschen. Gegen die beiden Polizeibeamten, die den Kopf und einen Arm des Afrikaners festhielten, sei nicht ermittelt worden (wegen Beihilfe zur fahrlässigen Tötung), ergänzte Klein. Als Nicht-Mediziner hätten sie die gesundheitlichen Risiken der Behandlung erst recht nicht absehen können.Auch dem Notarzt, der später hinzugerufen wurde, könne man keinen Vorwurf machen, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt. Deshalb habe man das Verfahren gegen ihn eingestellt. Als der Zustand des Patienten sich so sehr verschlechtert hatte, dass dieser ein Fall für den Notarzt wurde - der Herzschlag hatte sich unter massivem Sauerstoffmangel deutlich verlangsamt -, sei es für eine Rettung schon zu spät gewesen. Der Anwalt des Angeschuldigten, Erich Joester, will nun im Vorfeld des Gerichtsverfahrens tätig werden: "Wenn eine Verurteilung nicht wahrscheinlich ist, eröffnet das Gericht die Hauptverhandlung nicht", sagte er. Das wolle er erreichen. Die Staatsanwaltschaft stütze ihre Anklage auf widersprüchliche Gutachten. Dabei habe sie Entlastendes nicht ausreichend gewürdigt. Der Anwalt: "Als Verteidiger muss ich fragen: Trifft meinen Mandanten ein spezielles Verschulden." Zweifel daran seien berechtigt. Schließlich hätten Ärzte und Anwälte stets gewarnt, die Vergabe von Brechmitteln sei medizinisch nicht beherrschbar. Innenressort, Staatsanwaltschaft und Justiz - bis hinauf zum Oberlandesgericht - hätten daran dennoch festgehalten. Erst nach dem Tod des Afrikaners habe Bremen sich von dem Verfahren verabschiedet.

Weser Kurier vom 11.05.2006

Vor Richterschelte gewarnt

Landtagsdebatte über Beweissicherung von Drogenpäckchen

Von Peter Voith

Die zwangsweise Brechmittel-Vergabe dürfte nach dem Tod des schwarzafrikanischen Tatverdächtigten vom Januar 2005 (siehe Artikel oben) in Bremen Geschichte sein. Dass nach dem tragischen Vorfall die Vergabe des Mittels nur noch auf freiwilliger Basis erfolgt oder Verdächtige auf die Drogentoilette geschickt werden, ist gestern im Kern sowohl von CDU und SPD als auch von den Grünen begrüßt worden. Unterschiede zeichneten sich indes bei der Frage ab, wie man künftig mit jugendlichen Tatverdächtigen umgehen soll. Der Abgeordnete Rolf Herderhorst (CDU) wies in der Debatte zur "Beweissicherung von Drogenpäckchen" darauf hin, dass von April bis Dezember 2005 in 13 Fällen (von 45) jugendliche Tatverdächtige weder Brechmittel nehmen noch die Drogentoilette benutzen mussten, weil Jugendrichter diese Maßnahmen bei erstmals Auffälligen als unverhältnismäßig einstuften. Der CDU-Politiker befürchtete, dass hier ein "rechtsfreier Raum" entstehe und die Szene zunehmend dazu übergehen werde, Jugendliche mit dem Dealen zu betrauen. Herderhorst: "Das darf nicht sein." Wolfgang Grotheer (SPD) wiederum warnte vor einer Richterschelte. Denn es werde lediglich dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen. Im Übrigen könne sich niemand anmaßen zu beurteilen, ob die jeweilige Entscheidung der Jugendrichter richtig oder falsch war, ohne die Einzelheiten zu kennen. Matthias Güldner (Grüne) warb dafür, zu überlegen, ob nicht auch auf die Praxis der freiwilligen Einnahme von Brechmitteln verzichtet werden könne. Er plädierte mittelfristig dafür, nur noch die Drogentoilette einzusetzen. Justiz-Staatsrat Mäurer indes warnte davor. Denn die Zeit, in der man auf die natürliche Ausscheidung der Drogenpäckchen warten müsse, berge ebenfalls ein hohes medizinisches Risiko und sei überdies mit hohen Kosten verbunden. Rolf Herderhorst wiederum hatte sich zum Kostenproblem schon seine Gedanken gemacht. Sein Vorschlag: Es solle geprüft werden, "ob man die Kosten bei den Tatverdächtigen wieder eintreiben kann".

Weser Kurier vom 11.05.2006

Neue Debatte zum Brechmitteleinsatz

Reaktionen auf europäisches Urteil

Von Elke Gundel

Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum zwangsweisen Brechmittel-Einsatz hat jetzt auch die politische Debatte in Bremen neu entfacht. Wie berichtet, war ein mutmaßlicher Drogendealer, dem im Dezember 2004 unter Zwang Brechmittel eingeflößt worden waren, kurz danach gestorben. Seit Anfang 2005 ist der zwangsweise Brechmittel-Einsatz in Bremen deshalb ausgesetzt. Verdächtige, die den Brechreiz auslösenden Sirup nicht freiwillig trinken, werden so lange im Gefängnis festgehalten, bis sie verschluckte Drogenpäckchen auf natürlichem Weg ausscheiden. Das, erklärte Justizstaatsrat Ulrich Mäurer (SPD), sei zwar aufwändig, aber "im Interesse einer wirksamen Strafverfolgung" unverzichtbar. Diese Praxis stehe außerdem im Einklang mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Der hat entschieden: Die zwangsweise Vergabe von Brechmitteln sei menschenunwürdig und verstoße gegen das Folterverbot. Unterdessen hat die Bremer SPD-Fraktion Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) aufgefordert, nun endgültig vom zwangsweisen Brechmitteleinsatz abzurücken. Die CDU-Fraktion dagegen forderte Justizsenator Jens Böhrnsen (SPD) auf, das Urteil - es bezieht sich auf einen Fall aus Nordrhein-Westfalen - zu prüfen. Sollte es generelle Wirkung entfalten, müssten die einschlägigen Erlasse auch in Bremen angepasst werden,

Weser Kurier vom 13.07.2006 

 

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