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Grundbildender Unterricht an Schulen in Finnland

Unterricht für alle Schüler von Klasse 1 - 9

Zentralamt für Unterrichtswesen in Helsinki, im Februar 2004

Inhalt

Struktur des grundbildenden Unterrichts

Lernziele und zentrale Inhalte des Unterrichts

  1. Heranwachsen zur menschlichen Persönlichkeit

  2. Kulturelle Identität und Internationalität

  3. Kommunikations- und Medienkompetenz

  4. Engagiertes Staatsbürgertum und unternehmerische Einstellung

  5. Verantwortung für Umwelt, Wohlstand und nachhaltige Zukunft

  6. Sicherheit und Verkehr

  7. Mensch und Technologie

Evaluierung während der Schulzeit

Abschlussevaluierung

Stundentafel

Beschreibung der Kompetenzstufen für die Fremdsprachen

"Finnland gibt nicht mehr Mittel aus als im OECD-Durchschnitt. (...) Unser Erfolg bei Pisa stärkt die allgemein verbreitete Überzeugung in Finnland noch, dass die Gesamtschule genau das Richtige ist. Würden wir wie früher durch Aufnahmeprüfungen und sehr früh auswählen, ginge uns unglaublich viel Kompetenz von Schülern verloren." 
Tuula Haatainen, finnische Erziehungsministerin, zu den Pisa-Spitzenplätzen ihres Landes. Haatainen hält die einheitliche Gesamtschule bis nach der neunten Klasse für den wichtigsten Faktor.

"Mit den Deutschen fühle ich mich wieder wie in den sechziger Jahren, als ich über die Dörfer zog und misstrauische Finnen von der Gesamtschule überzeugen wollte."
Jukka Sarjala, inzwischen pensionierter Leiter der staatlichen Erziehungsbehörde in Helsinki, der in den letzten Jahren viel Zeit für deutsche Besucher abzweigen musste - von Kultusministern bis zu Elterninitiativen wollten alle hinter das finnische Erfolgsgeheimnis kommen.

Struktur des grundbildenden Unterrichts

Der grundbildende Unterricht ist lehrplantechnisch betrachtet eine einheitliche Gesamtheit. Die Unterrichtsziele und zentralen Inhalte werden in den Lehrplangrundlagen pro Unterrichtsfach oder Fächergruppe für die Teilabschnitte zwischen den Schnittstellen gemäß Stundentafel (A 1435 / 20.12.2001, § 6) festgelegt. Den Abschluss eines jeden Teilabschnitts bildet eine Beschreibung der zu vermittelnden "guten Kompetenz" (Anm. Die "gute Kompetenz" wird in allen Fächern als das zu erreichende Unterrichtsziel beschrieben. Diese Kompetenz bezieht sich auf die Note 8 im finnischen Bewertungssystem. Note 4 ist die niedrigste, Note 10 die höchste Notenstufe). Für die musischen und praktischen Fächer (Musik, Kunst, Handarbeit, Sport) werden die Unterrichtsziele, die zentralen Inhalte, die Beschreibungen der "guten Kompetenz" sowie die Kriterien für die Abschlussbeurteilung entsprechend der Mindeststundenzahl der jeweiligen Fächer festgelegt. Im vom Schulträger verabschiedeten Lehrplan werden Stundentafel, Unterrichtsziele und -inhalte je nach Jahrgangsstufe gemäß der Verordnung des Staatsrates und den Grundlagen des Rahmenlehrplans bestimmt.

Im Unterricht der Jahrgangsstufen 1 - 2 müssen die in der frühkindlichen Erziehung, vor allem im Vorschulunterricht, vermittelten Fertigkeiten berücksichtigt werden. Der Vorschulunterricht und der grundbildende Unterricht sollen eine einheitliche und folgerichtige Gesamtheit bilden. Im Unterricht der ersten Jahrgangsstufen gilt es insbesondere, die Kompetenzen für das spätere Arbeiten und Lernen aufzubauen.

Die Jahrgangsstufen 8 - 9 bilden die Abschlussphase des grundbildenden Unterrichts, dessen Aufgabe es auch ist, den Schüler zur Weiterbildung hinzuführen und ihm das Rüstzeug zur aktiven Teilhabe an Gesellschaft und Berufsleben zu vermitteln.

Falls im Lehrplan gemäß § 11, Abs. 3 der Verordnung über den grundbildenden Unterricht beschlossen wird, dass der Schüler anstelle des jahrgangsmäßig aufgeteilten Lernstoffes modulmäßig nach einem individuellen Lernprogramm vorgehen kann, werden Stundentafel sowie Unterrichtsziele und -inhalte für die einzelnen Lernmodule bestimmt. Die Lernmodule werden aufgrund der vom Staatsrat vorgegebenen Lernfächer und Fächergruppen zusammengestellt. Die Teilabschnitte können je nach Bedarf in zwei oder mehrere Lernmodule aufgeteilt werden, die wiederum mit verschiedenen Lernfächern und Fächergruppen zu integrierten Lernmodulen kombiniert werden können. Im Lehrplan ist festzulegen, welche Lernmodule für den Schüler obligatorisch und welche fakultativ sind. Die Lernfortschritte und die Aneignung der Lernmodule durch den Schüler sind systematisch zu überprüfen.

Falls beim Gemeinschaftsunterricht mehrerer Klassen die verschiedenen Jahrgangsstufen in einem Unterrichtsfach unterschiedliche Wochenstundenzahlen haben, können die Jahreswochenstunden aufgeteilt und so die Stundenzahlen der Fächer ausgeglichen werden. Das Lernpensum einer Gemeinschaftsklasse kann im Lernplan auch als Lernmodul, das nicht nach Jahrgangsstufen aufgeteilt wird, bestimmt werden. In diesem Fall werden die Vorgaben nach § 11, Abs. 3 der Verordnung über den grundbildenden Unterricht eingehalten.


Lernziele und zentrale Inhalte des Unterrichts an finnischen Schulen

Integration und fächerübergreifende Themenkomplexe

Der Unterricht kann fachspezifisch oder integriert sein. Im integrierten Unterricht werden Erscheinungen aus dem Blickwinkel mehrerer Wissensbereiche betrachtet und thematisch zu Gesamtheiten integriert; ein Schwerpunkt liegt auf allgemeinen pädagogischen und didaktischen Zielen.

Die Themenkomplexe bestehen aus Hauptschwerpunkten der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit, deren Ziele und Inhalte in den meisten Unterrichtsfächern enthalten sind. Diese Themen integrieren Erziehung und Unterricht und sind eine Antwort auf die gegenwärtigen schulischen Herausforderungen.

Die Themenkomplexe werden in diesem Abschnitt beschrieben; didaktisch umgesetzt werden sie in den jeweiligen Unterrichtsfächern aus der fachspezifischen Perspektive und unter Berücksichtigung der Entwicklungsphase der Schüler. Bei der Erstellung des Lehrplans werden die Themenkomplexe in die gemeinsamen und fakultativen Unterrichtsfächer sowie gemeinsame Veranstaltungen einbezogen und in der allgemeinen Herangehensweise einer Schule sichtbar gemacht.

1. Heranwachsen zur menschlichen Persönlichkeit

Ziel des fächerübergreifenden Themenkomplexes "Heranwachsen zur menschlichen Persönlichkeit" ist es, das ganzheitliche Heranwachsen des Schülers und seine Fähigkeit zur Lebensbewältigung zu fördern. Es soll ein erzieherisches Umfeld geschaffen werden, das zum einen die Individualität und ein gesundes Selbstbewusstsein und zum anderen die Heranbildung des Gemeinschaftsgefühls auf der Basis von Gleichberechtigung und Toleranz unterstützt.

Ziele

Der Schüler lernt

Zentrale Inhalte

2. Kulturelle Identität und Internationalität

Ziel des Themenkomplexes "Kulturelle Identität und Internationalität“ ist es, das Verständnis des Schülers für die finnische und europäische kulturelle Identität zu fördern, seine eigene kulturelle Identität zu erschließen sowie seine Kompetenzen für die interkulturelle Interaktion und Internationalität zu entwickeln.

Ziele

Der Schüler lernt

Zentrale Inhalte

3. Kommunikations- und Medienkompetenz

Ziel des Themenkomplexes "Kommunikations- und Medienkompetenz" ist es, Ausdrucks- und Interaktionskompetenzen zu entwickeln, das Verständnis der Rolle der Medien und ihrer Bedeutung zu fördern sowie die Anwendungskompetenzen von Medien zu entwickeln. Bei den Kommunikationskompetenzen liegt der Schwerpunkt auf einer aktiven, interaktiven und gemeinschaftlichen Kompetenz. Die Medienkompetenzen sind als Mitteilungsempfänger und -sender einzuüben.

Ziele

Der Schüler lernt

Zentrale Inhalte

4. Engagiertes Staatsbürgertum und unternehmerische Einstellung

Ziel des Themenkomplexes "Engagiertes Staatsbürgertum und unternehmerische Einstellung" ist es, den Schüler zur Wahrnehmung der Gesellschaft aus dem Blickwinkel verschiedener Akteure anzuleiten, die für eine Partizipation erforderlichen Kompetenzen zu entwickeln und die Basis für unternehmerische Verfahrensweisen zu schaffen. Die Lernkultur und die Verfahrensweisen einer Schule sollen die Entwicklung des Schülers zu einem eigenständigen, aktiven, zielorientierten kooperationsfähigen und partizipatorischen Bürger unterstützen und dem Schüler eine realistische Vorstellung über seine Einflussmöglichkeiten vermitteln.

Ziele

Der Schüler lernt

Zentrale Inhalte

5. Verantwortung für Umwelt, Wohlstand und nachhaltige Zukunft

Der Themenkomplex "Verantwortung für Umwelt, Wohlbefinden und nachhaltige Zukunft" soll die Kompetenzen und die Motivation des Schülers, sich für das Wohlbefinden seiner Umwelt und Mitmenschen einzusetzen, fördern. Ziel des grundbildenden Unterrichts ist es, umweltbewusste und für eine nachhaltige Lebensform engagierte Bürger zu erziehen. Die Schule lehrt zukunftsorientiertes Denken und den Aufbau der Zukunft auf der Grundlage ökologisch, wirtschaftlich, sozial und kulturell nachhaltiger Entscheidungen.

Ziele

Der Schüler lernt

Zentrale Inhalte

6. Sicherheit und Verkehr

Das Ziel der Themeneinheit "Sicherheit und Verkehr" ist es, das Verständnis des Schülers für die physischen, psychischen und sozialen Dimensionen der Sicherheit zu fördern und ihm ein verantwortungsbewusstes Verhalten beizubringen. Der grundbildende Unterricht soll dem Schüler für das jeweilige Lebensalter die Fertigkeiten vermitteln, in verschiedenen Tätigkeitsumfeldern und Situationen zur Sicherheit beitragen zu können.

Ziele

Der Schüler lernt

Zentrale Inhalte

7. Mensch und Technologie

Die Themeneinheit "Mensch und Technologie" soll dem Schüler verstehen helfen, welche Beziehung der Mensch zur Technologie hat und welche Rolle die Technologie in unserem alltäglichen Leben spielt. Der grundbildende Unterricht soll das Grundwissen über die Technologie, ihre Entwicklung und Einflüsse bieten, zu sinnvollen Entscheidungsfindungen anleiten und Denkanstöße über die ethischen, moralischen und Chancengleichheitsaspekte der Technologie geben. Der Unterricht soll das Verständnis für die Funktionsgrundlagen von Instrumenten, Anlagen und Maschinen fördern und ihre Anwendung zeigen.

Ziele

Der Schüler lernt

Zentrale Inhalte


Evaluierung während der Schulzeit

Es gibt zweierlei Evaluierungen des Schülers mit jeweils unterschiedlichen Funktionen - während und zum Abschluss der Schulzeit.

Funktion der Evaluierung

Die Evaluierung während der Schulzeit soll das Lernen lenken und motivieren und aufzeigen, wie gut der Schüler die Bildungs- und Lernziele erreicht hat. Aufgabe der Evaluierung ist es auch, dem Schüler ein realistisches Bild über sein Lernen und seinen Entwicklungsstand zu vermitteln und somit auch das Persönlichkeitswachstum des Schülers zu stärken.

Evaluierungsgrundlagen

Die Evaluierung während der Schulzeit muss wahrheitsgetreu sein und sich auf vielseitige Belege stützen. Sie soll verschiedene Teilbereiche des Lernens und des Lernfortschrittes des Schülers erfassen. Bei der Evaluierung wird ihre Bedeutung für den Lernprozess berücksichtigt. Die Evaluierung des Schülers ist ein Vorgang, in dem die kontinuierliche Rückmeldung vorn Lehrer eine wichtige Rolle spielt. Mit Hilfe der Evaluierung leitet der Lehrer den Schüler an und hilft ihm, sein eigenes Denken und Handeln bewusst wahrzunehmen und sein Lernen zu verstehen. Der Fortschritt, die Arbeit und das Verhalten des Schülers werden anhand der Lehrplanziele und der Beschreibungen einer "guten Kompetenz" evaluiert.

Die Beschreibung einer "guten Kompetenz" und die Kriterien der Abschlussevaluierung bestimmen landesweit das Wissens und Kompetenzniveau, das der Evaluierung eines Schülers zugrunde liegt. In der Notenevaluierung wird eine "gute Kompetenz" mit der Note acht (8) (Notenspektrum 4 - 10) definiert. In der verbalen Evaluierung unterstützt die Beschreibung einer "guten Kompetenz" den Lehrer, wenn er den Fortschritt des Schülers beurteilt; gleichzeitig ist die Kompetenzbeschreibung die Bewertungsbasis, wie der Schüler die Ziele erreicht hat. Die Beschreibung einer "guten Kompetenz" ist für jede Schnittsstelle der Stundentafel nach Abschluss eines Teilabschnitts gegeben.

Im Lehrplan werden die allgemeinen und die fachspezifischen Evaluierungsgrundlagen definiert. Der Schüler und sein Erziehungsberechtigter sind im Voraus über die Evaluierungsgrundlagen zu informieren; auf Antrag ist auch nachträglich zu klären, wie die Grundlagen bei der Evaluierung angewandt wurden.

Die Unterrichtsfächer, Fächergruppen und das Verhalten werden verbal, mit Noten oder mit beidem evaluiert. Die Benotung beschreibt das Kompetenzniveau. Mit der verbalen Evaluierung können auch die Fortschritte und der Lernprozess des Schülers beschrieben werden. Bei der Evaluierung der Allgemeinfächer muss die Benotung spätestens in der achten Klassenstufe eingeführt werden. Wenn ein Schüler das gesamte Leistungspensum eines Allgemeinfachs bereits zuvor erfüllt hat, wird die Benotung in dem Schuljahreszeugnis eingeführt, in dem er dieses Allgemeinfach abgeschlossen hat. Aus der verbalen Evaluierung im Schuljahreszeugnis muss hervorgehen, ob der Schüler die Ziele des Schuljahres erreicht und somit "bestanden" hat. Über die Evaluierung der Wahlfächer wird im Lehrplan entschieden.

Der Schüler und sein Erziehungsberechtigter haben Anspruch auf eine ausreichende und vielseitige Evaluierungsrückmeldung. Dies erfordert Informierung über den Fortschritt des Schülers und die entwicklungsbedürftigen Lernbereiche. Die Evaluierungsrückmeldung kann über Zwischenzeugnisse, Benachrichtigungen, Evaluierungsgespräche oder auf andere Weise erfolgen.

Fortschreiten im Bildungsgang über die Jahrgangsstufen

In § 11 der Verordnung über den grundbildenden Unterricht sind die Grundlagen des Fortschreitens im Bildungsgang und der Versetzung zur nächsten Klassen bzw. Jahrgangsstufe definiert. Die Verordnung ergänzt damit den Rahmenlehrplan. Im Lehrplan werden die Verfahren für die Wiederholung einer Klassenstufe genauer definiert

Der Schüler wird versetzt, wenn er das im Lehrplan für die Klassenstufe bestimmte Lernpensum der Unterrichtsfächer und Fächergruppen mit "bestanden" erfüllt hat.

Aber auch bei ungenügenden Leistungen kann der Schüler versetzt werden, wenn er laut Evaluierung das Leistungspensum der nächsten Klassenstufe wahrscheinlich erfüllen kann.

Ein Schüler muss die Klasse wiederholen, wenn seine Leistungen in einem oder mehreren Fächern oder Fächergruppen des Lernpensums der Klassenstufe als nicht bestanden eingestuft werden. Dem Schüler ist die Chance zu geben, nachzuweisen, dass er ausreichende Kenntnisse und Kompetenzen auch ohne Teilnahme am Unterricht erworben hat. Diese Chance besteht gemäß Lehrplan einmal oder mehrmals während des Schuljahres oder zum Schuljahresende.

Wird die Chance zum Leistungsnachwels am Schuljahresende gewährt, so kann über die Wiederholung einer Klasse ein bedingter Beschluss getroffen werden. Darin werden die Teilbereiche des Lernpensums der Klassenstufe aufgeführt, deren erfolgreiches Bestehen in einer separaten Prüfung Voraussetzung für die Versetzung in die nächste Klassenstufe ist. Eine separate Prüfung kann verschiedene Möglichkeiten zum Leistungsnachweis bieten.

Unter Umständen muss ein Schüler auch bei Nichtvorliegen ungenügender Leistungen eine Klassenstufe wiederholen, wenn dies für seinen allgemeinen Schulerfolg als zweckmäßig erachtet wird. In diesem Fall muss der Erziehungsberechtigte die Möglichkeit erhalten, vor einer Beschlussfassung angehört zu werden.

Fortschreiten im Bildungsgang mit individuellem Lernprogramm

Falls im Lehrplan gemäß § 11, Abs. 3 der Verordnung über den grundbildenden Unterricht beschlossen wird, dass der Schüler anstelle des jahrgangsmäßig aufgeteilten Lernstoffes modulmäßig nach einem individuellen Lernprogramm vorgehen kann, so müssen im Lehrplan die Kenntnisse und Kompetenzen festgelegt werden, die als Eingangskriterien für das nächsthöhere Lernmodul gelten. Gemäß der Verordnung über den grundbildenden Unterricht wird ein Schüler mit individuellem Lernprogramm jeweils nach Abschluss des Schuljahres in die nächste Klassenstufe versetzt. Er muss nur bei Vorliegen allgemein schwacher Schulleistungen eine Klasse wiederholen.

Ein Schüler gilt solange als Schüler der neunten Klassenstufe, bis er das gesamte Lernpensum des grundbildenden Unterrichts erfüllt hat und ein Abschlusszeugnis erhält oder er das Alter der Lernpflicht überschritten hat und die Schule verlässt.

Evaluierung der Unterrichtsfächer

Mit Ausnahme der Fächergruppe "Umwelt und Naturkunde" werden alle Unterrichtsfächer einzeln bewertet. In den Klassenstufen 1 - 4 werden Umwelt- und Naturkunde als eine Gesamtheit bewertet. In den Klassenstufen 5 6 werden Biologie und Geographie ebenso wie Physik und Chemie als eine Gesamtheit bewertet. In den Klassenstufen 7 - 9 werden Biologie, Geographie, Physik, Chemie und Gesundheitslehre jeweils einzeln bewertet.

Evaluierung der Arbeitsleistung

Die Evaluierung der Arbeitsleistung ist ein Teil der Bewertung der Lernkompetenzen des Schülers. Evaluierungsgrundlage sind die für das Arbeiten in den verschiedenen Fächern gesetzten Ziele. Gegenstand der Evaluierung ist, wie gut der Schüler sein eigenes Arbeiten plant, regelt, verwirklicht und beurteilt. Auch wird bei der Evaluierung berücksichtigt, wie verantwortungsbewusst der Schüler arbeitet und bei Teamarbeit Mit seinen Mitschülern umgeht. Die Evaluierung der Arbeitsleistung ist ein Teil der Einzelfachbenotung, sie kann aber auch separat erfolgen.

Evaluierung des Verhaltens

Die Evaluierung des Verhaltens soll zeigen, wie der Schüler seine Mitmenschen und Umwelt berücksichtigt und sich an die Regeln hält. Alle Lehrer, die den Schüler unterrichten, beteiligen sich an der Evaluierung des Schülerverhaltens. Im Lehrplan werden die Ziele für das Schülerverhalten vorgegeben. Bei der Festelegung der Verhaltensziele werden die von der Schule festgelegten erzieherischen Ziele berücksichtigt.

Selbstevaluierung des Schülers

Eine Aufgabe des grundbildenden Unterricht besteht darin, die Voraussetzungen für eine Selbstevaluierung des Schülers zu schaffen. Durch die Entwicklung der Fähigkeit zur Selbstevaluierung sollen die Selbsterkenntnis und die Lernfertigkeiten des Schülers gefördert werden. Ziel ist es, das Selbstwertgefühl des Schülers, ein positives Selbstverständnis als Lernender und die engagierte Partizipation zu fördern. Mit der Fähigkeit zur Selbstevaluierung lernt der Schüler auch seinen eigenen Fortschritt und die Lernziele zu erkennen sowie dein eigenen Lernen Ziele zu setzen und seinen Lernprozess zu regeln.

Zur Entwicklung der Selbstevaluierungskompetenzen gilt es, den Schüler anzuleiten, seinen Lernprozess sowie seine Lern- und Arbeitsfertigkeiten zu überprüfen. Dafür braucht er eine regelmäßige Rückmeldung über sein Arbeiten. Der Schüler soll angehalten und motiviert werden, sein Können und Lernen vielseitig zu evaluieren.

Evaluierung von Schülern mit einem spezifischen Förderbedarf

Leichte Lernschwierigkeiten müssen bei der Evaluierung von Schülern, die nicht in den sonderpädagogischen Unterricht aufgenommen oder überwiesen wurden, berücksichtigt werden. Zur Beurteilung sind Verfahren heranzuziehen, bei denen der Schüler sein Können optimal unter Beweis stellen kann.

Bei Schülern, die in den sonderpädagogischen Unterricht aufgenommen oder überwiesen wurden, werden die Evaluierungsgrundlagen im Persönlichen Förderunterrichtsplan (finn. Abkürzung "HOJKS") festgelegt.

Wurde im Persönlichen Förderunterrichtsplan beschlossen, dass der Schüler nach dem Lehrplan des grundbildenden Unterrichts lernt, so werden seine Leistungen an den Zielen des allgemeinen Lernpensums und den Beschreibungen einer "guten Kompetenz" gemessen. Wurde im Persönlichen Förderunterrichtsplan jedoch beschlossen, dass für den Schüler ein individuelles Lernpensum in einem oder mehreren Unterrichtsfächern gilt, so werden seine Leistungen an den für ihn im Persönlichen Förderunterrichtsplan festgelegten Zielen gemessen. Seine Fertigkeiten werden dann nicht anhand der Beschreibungen einer "guten Kompetenz" evaluiert. Bei Unterrichtsfächern mit individuellem Lernpensum wird in allen Klassenstufen eine verbale Evaluierung angewandt.

Die Evaluierung von Schülern mit verlängerter Lernpflicht basiert auf dein Lehrplan des allgemein grundbildenden Unterrichts oder den individuellen Lernstoffen gemäß dein Persönlichen Förderunterrichtsplan.

Bei Schülern, deren Unterricht nach Aktionsbereichen strukturiert ist, beruht die Evaluierung auf den individuell im Persönlichen Förderunterrichtsplan festgelegten Zielen. Gegenstand seiner Evaluierung sind seine Fortschritte in den Aktionsbereichen. Die zu evaluierenden Aktionsbereiche sind Motorik, Sprache und Kommunikation, soziale Kompetenzen, Alltagsfertigkeiten und kognitive Kompetenzen. Die Evaluierung soll auf dem Wachstums- und Lernprozess des Schülers sowie auf den Ausgangspunkten und Zielen dieses Prozesses basieren. Bei der Evaluierung sind Behinderungen oder krankheitsbedingte Lernhemmnisse des Schülers zu berücksichtigen.

Evaluierung von Migrantenschülern

Bei der Evaluierung von Migrantenschülern in den verschiedenen Unterrichtsfächern sind der Hintergrund des Schülers und seine Fortschritte in der finnischen oder schwedischen Sprache zu berücksichtigen. Es sind vielseitige, flexible und dem Schüler angepasste Bewertungsmethoden einzusetzen, damit der Schüler trotz eventueller Defizite bei den Finnisch- oder Schwedischkenntnissen seine Kompetenz unter Beweis stellen kann. Abgesehen von der Abschlussevaluierung kann die Evaluierung von Migrantenschülern während der gesamten Zeit des grundbildenden Unterrichts verbal erfolgen.


Abschlussevaluierung

Funktion der Evaluierung

Die Abschlussevaluierung soll anzeigen, wie gut der Schüler am Ende seines Bildungsgangs die Ziele des Lernpensums in den Fächern des grundbildenden Unterrichts erreicht hat.

Evaluierungsgrundsätze

Die Abschlussevaluierung muss landesweit vergleichbar sein und die Schüler gleichwertig behandeln. Die Abschlussnote muss in jedem Allgemeinfach auf den Kompetenzen des Schülers während der Klassenstufe 8 - 9 in der Abschlussphase des grundbildenden Unterrichts basieren. Für die Abschlussevaluierung wurden für alle Allgemeinfächer des grundbildenden Unterrichts Bewertungskriterien festgelegt. Die Kompetenz des Schülers wird anhand der Kriterien zur Abschlussevaluierung des grundbildenden Unterrichts und anhand vielseitiger Leistungsnachweise bewertet.

Endet der Bildungsgang in einem Allgemeinfach vor dem Abschluss des grundbildenden Unterrichts, so wird die Kompetenz des Schülers nach den Abschlussbewertungskriterien des grundbildenden Unterrichts für dieses Fach beurteilt.

Die Abschlussbewertungskriterien definieren das Wissens- und Kompetenzniveau für die Note acht (8). Diese Kriterien wurden so erstellt, dass der Schüler die Note acht (8) dann erhält, wenn er die Kompetenzkriterien des Fachs im Durchschnitt erfüllt. Bleiben einige Kriterien unerfüllt, kann dies mit einem überdurchschnittlichen Niveau anderer Kriterien ausgeglichen werden.

Ein Schüler erhält für die im grundbildenden Unterricht zu erlernenden Kenntnisse und Fertigkeiten die Note "ausreichend" (5), wenn er die laut den Kriterien geforderten Kompetenzen nur teilweise nachweist.

In der Abschlussevaluierung ist die Benotung der Arbeitsleistung in der Note des Unterrichtsfaches enthalten.

Wenn im persönlichen Förderunterrichtsplan beschlossen wurde, dass der Schüler in einem oder mehreren Unterrichtsfächern einen Bildungsgang mit einem individuellen Lernpensum verfolgt, so werden seine Leistungen nach den im persönlichen Förderunterrichtsplan individuell bestimmten Lernzielen beurteilt. In diesem Fall werden die Fertigkeiten des Schülers nicht nach den im Rahmenlehrplan vorgegebenen Beschreibungen einer "guten Kompetenz" beurteilt.

Die Abschlussbeurteilung eines Schülers, dessen Unterricht nach Aktionsbereichen organisiert ist, beruht auf den Zielen laut persönlichem Förderunterrichtsplan.

Zu evaluierende Unterrichtsfächer

Zu den Allgemeinfächern, die in der Abschlussphase des grundbildenden Unterrichts benotet werden, gehören Muttersprache und Literatur, die zweite Landessprache, die erste Fremdsprache, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Geographie, Gesundheitslehre, Religion oder Weltanschauungskunde, Geschichte, Gemeinschaftskunde, Musik, Kunst, Handarbeit, Sport und Hauswirtschaftslehre.

Im Unterrichtsfach Muttersprache und Literatur werden die in Abschnitt 7.2 genannten Lernstoffe, von denen der Schüler einen oder zwei Lernstoffe auswählt, evaluiert. Hat der Schüler die Lernstoffe in den Fächern Muttersprache und Literatur, der zweiten Landessprache oder den Fremdsprachen gewechselt, so wird in der Abschlussevaluierung das Lernpensum bewertet, das er als letztes belegt hatte. Das gleiche Verfahren gilt dann, wenn der Schüler von einem Weltanschauungsfach zu einem anderen gewechselt hat.

Fakultative Unterrichtsfächer, die aus einem einheitlichen Lernpensum mit mindestens zwei Wochenstunden im Schuljahr bestehen, werden mit Noten bewertet.

Dagegen werden fakultative Fächer mit weniger als zwei Wochenstunden im Schuljahr und die aus derartigen Lernstoffen gebildeten Lernmodule verbal evaluiert. Dient ein verbal evaluiertes fakultatives Fach zur Vertiefung eines Allgemeinfaches, so kann die Leistung im fakultativen Fach die Benotung des Allgemeinfaches verbessern.

Zeugnisse

Die Zeugnisse der Schüler sind öffentliche Dokumente. Falls ein Zeugnis verbale Evaluierungsdaten über persönliche Eigenschaften des Schülers enthält, unterliegt dieser Teil des Zeugnisses der Geheimhaltung und darf nur dem Schüler und seinem Erziehungsberechtigten übergeben werden.

Zeugnisse während des grundbildenden Unterrichts

Nachstehende Zeugnisse werden im grundbildenden Unterricht verwendet

  1. Schuljahreszeugnis

  2. Zwischenzeugnis

  3. Abgangszeugnis

Der Schüler erhält am Ende des Schuljahres ein Schuljahreszeugnis. Zusätzlich können während des Schuljahres Zwischenzeugnisse ausgestellt werden. Bei abschnittweise aufgebautem Unterricht gilt das zum Abschluss des Abschnitts erteilte Abschnittszeugnis als Zwischenzeugnis. Die Abschnittszeugnisse eines Schuljahres können gemeinsam das Schuljahreszeugnis bilden.

Das Abgangszeugnis erhält ein Schüler, der die Schule wechselt oder aus dem grundbildenden Unterricht ausscheidet oder seine Lernpflicht während der Lernpflicht nicht erfüllt hat. Im Anhang des Abgangszeugnisses sind die eingehaltene Stundentafel der Schule und eine Auflistung möglicher Unterrichtsschwerpunkte anzugeben. Im Abgangszeugnis werden keine Beurteilungen über das Verhalten gegeben. Wechselt der Schüler zu einer anderen Schule des gleichen Schulträgers, so braucht kein separates Abgangszeugnis ausgestellt zu werden.

In die Zeugnisse sind folgende Angaben einzutragen: Zeugnisart, Schulträger, Name der Schule und des Schülers, finnische Personenkennziffer des Schülers, Datum der Zeugnisausstellung, Unterschrift, Lernplan des Schülers, Beurteilung über das Verhalten des Schülers und über das Erreichen der Lernziele. Wird die Arbeitsleistung getrennt beurteilt, so ist dies im Zeugnis zu vermerken. Im Schuljahreszeugnis wird auch erwähnt, ob der Schüler in die nächste Klassenstufe versetzt wird oder eventuell die Klasse wiederholen muss. Bei Anwendung eines Benotungssystems wird im Zeugnis die Notenskala nach § 10 der Verordnung über den grundbildenden Unterricht aufgeführt. Das Zeugnis muss einen Vermerk enthalten, dass es den vom Zentralamt für Unterrichtswesen am 16.01.2004 beschlossenen Grundlagen des Rahmenlehrplans entspricht. Über die äußere Gestaltung des Zeugnisses entscheidet der Schulträger.

Erhält ein Schüler vom Schulträger des grundbildenden Unterrichts gesonderten Religionsunterricht für seine eigene Konfession, so werden seine Leistungen im Zeugnis benotet. Wird der Unterricht von einer Glaubensgemeinschaft organisiert, wird eine eventuelle Beurteilung nicht im Zeugnis aufgeführt.

Findet während eines Schuljahres mindestens die Hälfte der Unterrichtsstunden eines Schülers in einer anderen Sprache als der üblichen Unterrichtssprache der Schule statt, so sind im Zeugnis die Unterrichtssprache und die betroffenen Unterrichtsfächer zu nennen.

Gilt für den Schüler gemäß Beschluss im persönlichen Förderunterrichtsplan ein individuelles Lernpensum, so werden die Note und die verbale Beurteilung mit einem Stern (*) gekennzeichnet. Unter "weitere Angaben" muss das Zeugnis dann einen Vermerk enthalten, dass der Schüler die mit dem Stern (*) gekennzeichneten Unterrichtsfächer im Rahmen eines Persönlichen Förderunterrichtsplans belegt hat.

Abschlusszeugnis des grundbildenden Unterrichts

Das Abschlusszeugnis des grundbildenden Unterrichts wird einem Schüler ausgestellt, dessen Leistungen in allen zu benotenden Fächern mindestens ausreichend sind.

Das Abschlusszeugnis enthält grundsätzlich dieselben Angaben wie die während des grundbildenden Unterrichts auszustellenden Zeugnisse, doch gelten folgende Abweichungen: anzuführen sind der vollständige Name des Schülers und die finnische Personenkennziffer, die Unterschrift des Schulleiters, die Evaluierung der Allgemeinfächer mit Noten und der fakultativen Fächer in verbaler Beurteilung (ausreichend - sehr gut) und mit Noten (5 - 10). Bei den Unterrichtsfächer mit mehreren Lerninhalten (Muttersprache und Literatur, zweite Landessprache und Fremdsprache, Religion) ist das absolvierte Lernpensum einzutragen. Bei den musischen und praktischen Fächern wird das vom Schüler geleistete Lernpensum in Jahreswochenstunden eingetragen, wobei ab der fünften Klassenstufe der Umfang des Lernpensums zu nennen ist. Im Abschlusszeugnis ist zu erwähnen, dass zum Lernprogramm des Schülers "begleitende Beratung" und "Einblick in das Berufsleben" gehörten. Beurteilungen über die Arbeitsleistung und das Verhalten des Schülers werden in das Abschlusszeugnis nicht eingetragen.

Alle fakultativen Fächer, die mit den Allgemeinfächern zusammenhängen, werden im Abschlusszeugnis unmittelbar beim entsprechenden Allgemeinfach eingetragen. Bei den benoteten fakultativen Fächern werden Bezeichnung, Jahreswochenstundenzahl und die erteilte Note angeführt. Verbale Beurteilungen fakultativer Unterrichtsfächer erhalten den Zusatz „fakultativer Lehrinhalt", danach folgen die gesamte Jahreswochenstundenzahl aller verbal beurteilten, mit einem Allgemeinfach zusammenhängenden Fächer und der Vermerk "bestanden".

Fakultative Fremdsprachen und sonstige Wahlfächer, die nicht mit einem Allgemeinfach zusammenhängen, werden im Abschlusszeugnis unter der Überschrift "sonstige fakultative Fächer" eingetragen. Zu nennen sind Bezeichnung, Jahreswochenstundenzahl, das eventuelle Lernpensum sowie die Beurteilung durch Benotung oder den Vermerk "bestanden".

Tauscht der Schüler ein fakultatives Fach gegen ein anderes, so werden im Abschlusszeugnis die Bezeichnung beider Wahlfächer und die absolvierte Jahreswochenstundenzahl eingetragen. Bei einem abgebrochenen Wahlfach gibt es den Vermerk "Beteiligt". Bei einem neuen Wahlfach wird im Zeugnis je nach Jahreswochenstundenzahl entweder eine Benotung oder der Vermerk „Bestanden" aufgeführt.

Falls der Erziehungsberechtigte des Schülers schriftlich beantragt, im Abschlusszeugnis des Schülers für eine fakultative Fremdsprache keine Benotung anzuführen, entfällt die Note und wird stattdessen der Vermerk "bestanden" eingetragen. Die zweite Landessprache wird jedoch als Allgemeinfach unterrichtet und benotet.

Das Abschlusszeugnis kann Anhänge enthalten, zum Beispiel eine Beurteilung über das Verhalten und die Arbeitsleistung des Schülers sowie einen verbalen Anhang über fakultative Fächer mit weniger als zwei Jahreswochenstunden. Aus jedem Anhang müssen die Identifikationsdaten des Schülers hervorgehen. Die Anhänge werden im Abschlusszeugnis nicht erwähnt.

Erhält ein Schüler vorn Schulträger des grundbildenden Unterrichts gesonderten Religionsunterricht für seine eigene Konfession, so werden seine Leistungen im Abschlusszeugnis benotet. Wird der Unterricht von einer Glaubensgemeinschaft organisiert, wird eine eventuelle Beurteilung nicht im Zeugnis aufgeführt.

Findet während der Abschlussphase mindestens die Hälfte der grundbildenden Unterrichtsstunden eines Faches in einer anderen Sprache als der üblichen Unterrichtssprache der Schule statt, so sind im Abschlusszeugnis die Unterrichtssprache und die betroffenen Unterrichtsfächer zu nennen.

Richtet sich der Bildungsgang eines Schülers nach einem individuellen Lernpensum, kann auch die Abschlussbeurteilung verbal erfolgen. Im Abschlusszeugnis kann bei diesen Unterrichtsfächern auch eine Benotung erfolgen. Dabei werden die Benotungen und verbalen Beurteilungen mit einem Stern (*) gekennzeichnet. Unter "weitere Angaben" muss das Abschlusszeugnis dann einen Vermerk enthalten, dass der Schüler die mit dem Stern (*) gekennzeichneten Unterrichtsfächer im Rahmen eines Persönlichen Förderunterrichtsplans belegt hat. Schüler, deren Unterricht nach Aktionsbereichen strukturiert war, erhalten eine verbale Abschlussbeurteilung.

Bei Bedarf erhalten Schüler der neunten Klassenstufe für die Bewerbung zu weiterführenden Bildungsgängen ein Zwischenzeugnis, in dem ihre Leistungen nach den gleichen Grundsätzen wie im Abschlusszeugnis beurteilt werden.

Sonstige Zeugnisse

Sonstige Zeugnisse im grundbildenden Unterricht:

  1. Zeugnis über ein absolviertes Lernpensum in einem Unterrichtsfach des grundbildenden Unterrichts

  2. Zeugnis über ein teilweise absolviertes Lernpensum in einem Unterrichtsfach des grundbildenden Unterrichts

  3. Zeugnis über die Erfüllung des gesamten Lernpensums des grundbildenden Unterrichts.

Hat ein Schüler die Aneignung des Lernpensums eines Unterrichtsfachs des grundbildenden Unterrichts in einer speziellen Prüfung nachgewiesen, so erhält er ein Zeugnis über die Erfüllung des Lernpensums in diesem Fach des grundbildenden Unterrichts. Aus dein Zeugnis müssen das examinierte Unterrichtsfach und das Lernpensum hervorgehen. In ein und dem selben Zeugnis können die Leistungen für mehrere Unterrichtsfächer vermerkt werden. Hat der Schüler einen Teil des Lernpensums des grundbildenden Unterrichts erfüllt, wie zum Beispiel das Lernpensum einer Klassenstufe, so erhält er ein Zeugnis über ein teilweise erfülltes Lernpensum des grundbildenden Unterrichts. Wird die Aneignung des gesamten Lernpensums des grundbildenden Unterrichts in einer speziellen Prüfung nachgewiesen, so wird ein Zeugnis über die Erfüllung des gesamten Lernpensums des grundbildenden Unterrichts ausgestellt.

In den Zeugnissen werden die gleichen allgemeinen Informationen wie im Abschlusszeugnis angeführt. Zu den examinierten Unterrichtsfächern werden der Name des Schülers, das eventuelle Lernpensum und die Beurteilung angegeben. Der Umfang in Wochenstunden pro Schuljahr wird bei Allgemeinfächern nicht erwähnt. Der lernpflichtige Schüler muss alle Allgemeinfächer mit "bestanden" ablegen, um ein Zeugnis über die Erfüllung des gesamten Lernpensums des grundbildenden Unterrichts zu erhalten.

 

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Vorbild Finnland? Jürgen Oelkers zu Fragen der Qualitätssicherung im internationalen Vergleich

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