Regina Pfennigwerth, 17201784 (64 Jahre alt)

Name
Regina /Pfennigwerth/
Nachname
Pfennigwerth
Vornamen
Regina
Auch bekannt als
Gäbler
Familie mit Eltern
Vater
16701736
Geburt: um 1670 25 20 Polen
Tod: vor 1736Polen
Mutter
16801734
Geburt: um 1680Polen
Tod: nach 1734Polen
Heirat Heirat1708Reichenau in Sachsen, Bogatynia, Niederschlesien, Polen
13 Jahre
sie selbst
17201784
Geburt: um 1720 50 40 Polen
Tod: von 1777 bis 1784Polen
Familie des Vaters mit einer unbekannten Person
Vater
16701736
Geburt: um 1670 25 20 Polen
Tod: vor 1736Polen
Familie mit Hans Christoph Gäbler
Ehemann
17031762
Geburt: 10. August 1703 23 21 Polen
Tod: 1762Polen
sie selbst
17201784
Geburt: um 1720 50 40 Polen
Tod: von 1777 bis 1784Polen
Heirat Heirat2. Juni 1744Reichenau in Sachsen, Bogatynia, Niederschlesien, Polen
19 Monate
Sohn
3 Jahre
Tochter
17471814
Geburt: 25. Juli 1747 43 27 Polen
Tod: 28. Oktober 1814Polen
4 Jahre
Sohn
17501803
Geburt: 25. Dezember 1750 47 30 Polen
Tod: 7. April 1803Polen
Familie mit Gottlob Schwarzbach
Ehemann
17001777
Geburt: um 1700Polen
Tod: um 1777Polen
sie selbst
17201784
Geburt: um 1720 50 40 Polen
Tod: von 1777 bis 1784Polen
Heirat Heirat9. Oktober 1764Weigsdorf, Wigancice Żytawskie, Bogatynia, Niederschlesien, Polen
Hans Christoph Gäbler + Regina Linke
Ehemann
17031762
Geburt: 10. August 1703 23 21 Polen
Tod: 1762Polen
Partners Partnerin
Heirat Heirat16. Oktober 1725Markersdorf, Markocice, Bogatynia, Niederschlesien, Polen
Heirat
Quelle: Gäbler 1938
Details zur Zitierung: Seite 61
Heirat
Quelle: Gäbler 1938
Details zur Zitierung: Seite 61
Quellenzitat
Details zur Zitierung: Seite 61
Quellenzitat
Details zur Zitierung: Seite 61
Notiz

Das Schöppenbuch von Markersdorf (Reichenau Nr. 152) verzeichnet auf S. 1461-1467, er zeigt u.a., welche Lasten an Geld und Arbeitsleistungen einem Häusler und Weber von der Gutsherrschaft zugemutet wurden. Es handelt sich hier um den Verkauf ihres Auenhauses durch die Witwe unseres Vorfahren Hans Christoph Gäbler, die, wie schon erwähnt, 1764 nochmals heiratete und mit ihrem Sohn Gottlieb Gäbler nach Dornhennersdorf übersiedelte. Dem Kaufvertrag schließt sich die "Erbsonderung" an. Die Verträge zeigen, daß eine Frau kein Rechtsgeschäft abschließen durfte, sie brauchte dazu einen Vormund oder "Curator". In diesem Falle war es der Bruder Caspar Pfennigwerth der Witwe Regina Gäbler geb.Pfennigwerth. Ersichtlich ist, daß zu der Zeit des Kaufes sowohl nach Böhmischen Schock als auch nach Reichsthalern gerechnet wurde, wobei damals 45 Schock = 35 Reichsthaler gesetzt wurden (1 Reichsthaler = 24 Groschen, 1 Groschen = 12 Pfennige). "Johann Gottfried Nicolau Erb-Kauff umb ein Auen-Hauß, so er von Weyl. Hanns Christoph Gäblers htnterl.Erben erkaufft. Den 16.Sept. Anno 1762. Kauff Summa 45 Schock Böhmisch. Im Nahmen des Dreyeinigen Gottes: Sey hiermit zu wißen denen es von nöthen, das bis auf Genehmhaltung und Ratification. Des Hochgebohrnen Herrn Herrn Johann George Friedrich, des Heil.Röm.Reichs Grafens von Einsiedel, Sr.Königl. Maßest.in Pohlen, und Churfürstl.Durchl.zu Sachßen hochbestallten Cammer-Herrn, auch Hoff- und Justitien Rath, und Herrns der Standes Herrschafft Seydenberg, Auf Reibersdorff, Oppelsdorff, Mar ckersdorff, Dornhennersdorff, OberWeigsdorff und Dörffel, auch Erb-Lehns- und Gerichts-Herrn auf Harthau und Goldbach. Ihro HochReichsGräffl. Excellentz Unserer Gnädigen Hochgebiethenden Herrschafft. Heute unten gesezten dato vor dem Erbaren Gerichten zu Marckers dorff nachfolgender Erb-Kauff wohlbedächtig abgehandelt und beschlossen worden: Nehml. es verkauffen, weyl.Hanns Christoph Gablers, geweßnen Häußl. alldar nachgel.Erben, als deßen Wittib Nahmens Fr. Regina, geb. Pfennigwerthin, in Aßistenz ihres ad hunc actum constituirten Couratoris Caspar Pfennigwerths, Häußl. und dieser Zeit verordneten Richters, item Christoph Gäbler, Gärthner aldar, in Vormund-sohafft des eintzigen Sohnes, Nahmens Gottlieb Gäblers, und Gottfried Lincke inf. Häußl. alldar, in Vormundschafft der Tochter Nahmens Anna rosina Gäblerin, ihres nun mehro Seel.verstorbenen resp.Ehemannes und Vaters hinterl.Auen-Hauß, welches vor Gottfried Benedicts Erb- und Bauer Guthe auf der Auen in seinen alten vorigen Lochten Reinen und Steinen gelegen, mit alle dem, was darinnen Erdt Wiedt- und Nagelfest, dergestalt zu besitzen, zu nutzen, zu gebrauchen, und zuverrechten, wie es von vorigen Besitzern inst besessen, genutzet, gebrauchet und verrechtet worden, nehml. in der qvalitat eines Zinnß-Haußes, daß er davon jährl. an Termin S.Georgii und Michael jedes mahl 9 1/3 (?) Erb-Zinnßen, item auf Johannis und Weyhnachten, jeden Termin 5 ggr. Wache-Geld, als auch jedes Jahr an Termin Michaelis 2.gute Schock Roboth-Geld, zu der Gnäd. Herrschafft Renthen-Einnahme abgeben, über dieses 2.Tage Hand Hofe Dienste zu thun, auch nach Empfahung des Flachßes 2.Stücke Garn, über die 3/4 licher Eiffe zu spinnen, ohne Entgeld. Zu denen Churfürstl. Steuern dem ord. 2.Kaysergr., und dem Extra ordin. Steuern 2.ggr. geben, was aber die Gemein-Steuern und Anlagen anbelanget, giebt er gleich denen andern Häußlern, und soll sonsten mit der Gemeine haben und legen, wie es bräuchlich. Mit dem verhandenen Beylaß, einen Tisch in der Stuben, das Backezeug, so gut es vorhanden, 1.Holtz Axt, 1.Dachleiter, 1.Feuer-haacken, und 1.Spieß zum Haußgewehre, an Johann Gottfried Nicolau vor und umb Fünff und Viertzig Schock Böhmisch vollständiger Kauff-Summa, und zwar auf Michael Anno 1763. in einer Summa baar zuerlegen und zubezahlen. Die hierbey auflauffenden Unkosten giebt Käuffer alleine ohne Verkürtzung der Kauff-Summa, auch ingl. die noch restirenden Gerneind-Anlagen der Kriegs-Troublen daher, über sich genommen zu zahlen. Die obgedachte Wittib hat bey diesem Kauffe ausgedungen freye Herberge, in dem apart darinnen gebauten Stübchen auf die Zeit ihres Lebens, und aber sich selber zu be-holtzen und zubeleuchten übern Stübchen und Stalle der Kammer zur Lagerstatt, der Käuffer aber dieses alles in baulichen Weßen zu erhalten, item: untern Stübchen Fenstern stehenden Pflaum, u. Maruncken Bäumchen, und im Ober-Garthen 1.Apffelbaum, wie sie einander angewiesen, die Früchte davon zu genüßen. Sollten sie sich aber wieder Vermuthen nicht gütlich vernehmen können, und genöthiget werden auszuziehen, so soll ihr Käuffer jährl. geben 2.Scho.: so lange sie lebet. Und wann sollte mit der Zeit von ihren Kindern eines Hochzeit machen, so will Käuffer ihnen Hauß und Stube darzu einräumen, auch sonst vergönnen, bey ihr aus und einzugehen. Poena. Der Nichthaltende Theil dieses Kauffes, soll der Gnädigen Herrschafft zur Straffe des Wandelkauffs verfallen haben 6 Scho., dem geständigen Theil halb so viel, und der Gemeine eine halbe Tonne Bier. Bürgen. Umb haltung willen des Kauffs, hat vor die Verkäuffer Bürgschafft angelobet Christoph Gäbler, Bauer und Gerichts Eltester, vor dem Käuffer aber, und vors baare Geld sein Pflege-Vater Gottfried Gäbler. Dieser Kauff ist abgehandelter maßen verschrieben worden, in dem Gerichten zu Marckersdorff, in Gegenwarth derer Ehrengeachten, als Caspar Pfennigwerths des Richters, item Christoph Gäblers, Johann Caspar Kreideweiß, Hanns Christoph Neumanns, Friedrich Schäffers, und Gottlob Linckes geschworener Gerichts-Eltesten. den 16.September Anno 1762. Gottlob Heydrich verpflichteter Gerichtsschr. Ratificiret Amt Reibersdorff den 21ten September 1762. D.Carl Gottfried Kießling Amts Directore."

Vertrag:
http://www.gaebler.info/ahnen/gaebler/00.htm#regina

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