Heinrich Gäbler, 16791745 (65 Jahre alt)

Name
Heinrich /Gäbler/
Nachname
Gäbler
Vornamen
Heinrich
Geburt
Beruf
Tod einer väterlichen Großmutter
Bestattung einer väterlichen Großmutter
Quelle: Gäbler 1938
Details zur Zitierung: Seite 58
Heirat
Tod einer Tochter
Tod einer Mutter
Quelle: Gäbler 1938
Details zur Zitierung: Seite 59
Heirat eines Elternteils
Tod einer Ehefrau
Heirat
Quelle: Gäbler 1938
Details zur Zitierung: Seite 60
Tod eines Vaters
Tod eines Bruders
Tod eines Sohns
Tod eines Sohns
Tod
Adresse
Name des Empfängers: Markersdorf Nr. 73
Familie mit Eltern
Vater
16461719
Geburt: 1646 48 Polen
Tod: 6. September 1719Polen
Mutter
Heirat Heirat3. Mai 1667Reichenau in Sachsen, Bogatynia, Niederschlesien, Polen
10 Monate
älterer Bruder
16681722
Geburt: 14. Februar 1668 22 21 Polen
Tod: 9. Januar 1722Polen
3 Jahre
älterer Bruder
3 Jahre
älterer Bruder
4 Jahre
ältere Schwester
1675
Geburt: 15. Juli 1675 29 28 Polen
4 Jahre
er selbst
11 Jahre
jüngere Schwester
16901748
Geburt: 15. Dezember 1690 44 43 Polen
Tod: vor 1748Polen
Familie des Vaters mit Maria Herwig
Vater
16461719
Geburt: 1646 48 Polen
Tod: 6. September 1719Polen
Stiefmutter
1741
Geburt: Polen
Tod: 1741Polen
Heirat Heirat14. Mai 1708
Familie mit Rosina Hoffmann
er selbst
Ehefrau
Heirat Heirat26. Oktober 1700Reibersdorf, Rybarzowice, Bogatynia, Niederschlesien, Polen
14 Monate
Tochter
3 Jahre
Sohn
17031762
Geburt: 10. August 1703 23 21 Polen
Tod: 1762Polen
20 Monate
Sohn
17051763
Geburt: 14. April 1705 25 23 Polen
Tod: 1763Polen
2 Jahre
Tochter
23 Monate
Sohn
17091767
Geburt: 4. Februar 1709 29 26 Polen
Tod: 1767Polen
2 Jahre
Sohn
17111782
Geburt: 27. April 1711 31 29 Polen
Tod: 1782Polen
Familie mit Anna Dorothea Rößler
er selbst
Ehefrau
Heirat Heirat21. November 1713Seitendorf, Zatonie, Bogatynia, Niederschlesien, Polen
22 Monate
Sohn
Besitzer Reichenau Nr. 340
17151764
Geburt: 20. September 1715 35 22 Polen
Tod: 11. März 1764Polen
3 Jahre
Sohn
17181788
Geburt: 24. April 1718 38 25 Polen
Tod: 1788Polen
3 Jahre
Sohn
2 Jahre
Sohn
2 Jahre
Tochter
3 Jahre
Tochter
3 Jahre
Sohn
1728
Geburt: 24. November 1728 49 35 Polen
4 Jahre
Sohn
17321796
Geburt: 9. Juni 1732 52 39 Polen
Tod: 1796Polen
3 Jahre
Sohn
17351813
Geburt: 23. Januar 1735 55 42 Polen
Tod: 13. Oktober 1813Polen
Heirat
Quelle: Gäbler 1938
Heirat
Quelle: Gäbler 1938
Details zur Zitierung: Seite 60
Beruf
Quelle: Gäbler 1977
Quellenzitat
Details zur Zitierung: Seite 28 und 60
Quellenzitat
Details zur Zitierung: Seite 60
Beruf
Notiz

Gärtner von 1701 bis 1711 in Oppelsdorf Nr. 11, ab 1712 Bauer in Markersdorf Nr. 73, 1731 - 1745 auch Richter in Markersdorf. Kauft 1712 väterliches Gut.. Erbsonderung: Die Erbsonderung regelt das Erbe der Kinder nach dem Tode ihrer Mutter und vor Wiederverheiratung des Vaters sicherstellen sollte und als "Väterlicher Vertrag" bezeichnet wurde. Ein solcher Vertrag findet sich im Markersdorfer Schöppenbuch (Reichenau Nr. 152), S. 420-422. Der "27 8br. 1713" ist der 27.Oktober 1713. "Väterlicher Vertrag Heinrich Gäblers, Bauers mit seinen 5. Kindern Erster Ehe, wegen deroselben Muttertheils und Außstattung, mit denen Vormünden abgehandelt und verschrieben, den 27 8br.1713. Im Nahmen des drey Einigen Gottes ! Sey hiermit Kund und denen es nöthig zu wissen, daß untengeschriebenen Acto vor denen ordentl. Gerichten zu Marckersdorff vorkommen und erschienen ist Heinrich Gäbler, Bauersmann aldar, und hat angezeiget, welcher gestalt nach dem Rath und willen deß Allerhöchsten vor nunmehro verstrichener Jahresfrist, Seine gewesene liebe Ehewürthin weyland Fr. Rosina Gäblerin, gebohrene Hoffmannin, durch den Zeitl. Todt diese Welt gesegnet, und also das Band der Ehe zwischen Ihnen aufgelöset und getrennet worden, Wann denn Ihme, die mit Ihr in währenden Ehestande durch Gottes Segen erzeugte Fünff Kinder, nemlich 4.Söhne, Nahmens: Hannß-Christoph, Heinrich, Gottfried, und Christoph, sambt einer Tochter genandt Rosina, allerseits noch unmündig und unerzogen, hinterblieben, und Er, nechst Göttlicher Verbüßung entschlossen, Seinen bißhero einsamen geführten Wittiber-Standt mit dem Ehelichen zuverwechseln, als hat Er besagten Seinen 5.Kindern Erster Ehe zu Vormunden erbethen, die Ehrsamen Hannß Gäblern, Klein-Bauern, und Hannß Kothern, Häußlern, Beyde in Marckerßdorff, und hat mit denselben wegen deß Muttertheils und künfftigen Außstattung dieser Seiner Kinder, einen gütlichen Vertrag auffgerichtet und beschlossen, welcher denn Gerichtlichen verschrieben worden, derogestalt: Es verspricht der Vater Heinrich Gäbler, daß er diesen seinen Kindern Erster Ehe vor Muttertheil wil geben, einen ieglichen insonderheit Sieben Scho. Thut allen 5.zusammen 35.Scho. Weil aber die Kinder noch Klein und unerzogen, und also die Aufferziehung derer, biß zu deren Majorennität, es den Vater noch viele Unkosten, Mühe und Sorge gestehen wird, So ist mit Benehm-habung deß Hoch-Herrl.Ambts, demselben verwilliget worden, daß Er das versprochene Muttertheil, ohnzinßbar bey sich stehen lassen möge, Biß Sie heyrathen, oder aber der Vater Sie nicht mehr an seinem Tisch und Brodte haben würde. So auch nach Gottes willen der Vater es erlebet, daß diese Seine Kinder sich verheyrathen würden, verspricht Er Sie außzusezen nach seinem Vermögen, dafern Ers aber nicht erlebet, sollen Sie von Seinem nachgelassenen Vermögen vor die Außstattung zu vor auß zu bekommen haben, ein jegliches insonderheit 12.Scho. Thut allen 5.zusammen: 60 Scho. Es soll aber der Vater diese Seine Kinder, nebenß der benöthigten Verpflegung, auch zur Schulen halten, biß Sie fertig im Evangelium lesen, und den Morgen- und Abend Segen bethen können. Die Tochter Rosina insonderheit belangende: So verspricht Der Vater, wenn Er ihre Verheyratung erleben solte, daß Er derselbi-gen ein völliges Braut-Kleid anschaffen wolle, dafern Ers aber nicht erlebte, solle Sie von Seiner Verlassenschafft zu vorauß zu bekommen haben 8 Rthlr. Ingleichen wil Er Ihr eine Kuhe geben, oder so die Kuhe in natura nicht vorhanden wäre, soll Sie am Gelde dafür mit 6 Scho. vergnüget werden. Es sollen auch dieser Tochter verbleiben ihrer sel.verstorbenen Mutter nachgelassenes Bettgewand, nemlich ein Ober-Bette, und ein Pfiel, sambt 2.Überzügen, nemlich einem Blaustreiffichten und einem Mitlern, nebenst zugehörigen Bett-Tuche, wofern aber dieses Bett Zeug auß Noth müste gebrauchet werden, daß es abge-nüzet, und in seiner rechten gestalt nicht mehr bestünde, ist der Vater erböthig, es verbessern zulassen, oder neue dafür anzuschaffen. Ferner, verbleiben auch dieser Tochter 2.Zwillichtne Kirch-Tücher, und wil Ihr der Vater noch ein Leinens darzu anschaffen, Item ein Brodt-Schranck, und ein Kasten, welche Stücke Ihr aufbehalten, und beyseite gesezet werden sollen. Wie nun solcher Vergleich von beyden Theilen abgeredet und beschlossen, ist Er auch Gerichtl.verschrieben worden, und wird Titul. die Hoch-Herrl.gnädige Herrschafft, Ihro Excellenz, von denen Intereßenten, unterthänig-gehorsambst ersuchet und gebethen, durch dero löbl.Ambt diesen vergleich confirmiren und bestätigen zulassen. Actum in den Gerichten zu Marckerßdorff, Solches bezeugen die Ehrengeachten als Hannß-Christoph Kleinert, der Richter, Item, George Heydrich, Christoph Heydrich, David Krause der ober, Caspar Krause und Thomas Tietz, geschworene Gerichts-Schöpffen, den 27.octobris, Ao: 1713. Confirmation. Ist Ratificiret den 8.Marty, Ao.1714. Ambts Canzelley."

http://www.gaebler.info/ahnen/gaebler/00.htm#heinrich
http://gaebler.info/ahnen/gaebler/00.htm#richter

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