Feb 172012
 

Sachverhalt und Forderungen

Die Halteverbote wegen Kanalsanierungsarbeiten sind in den letzten drei Monaten zu einer dauernden Belastung der Anwohner der Barbarossastr. geworden. Trotz Halteverbot wird geparkt, weil nicht absehbar ist, dass Baufahrzeuge ihre Arbeit aufnehmen. Das obere Foto zeigt Halteverbotsschilder, die drei Wochen lang aufgestellt sind. Der Verkehrsausschuss und die Verwaltung werden aufgefordert das bisherige Vorgehen zu überprüfen.

  1. Die Anwohner müssen sich darauf verlassen können, dass nach Aufstellung der Halteverbotsschilderer nach vier oder fünf Werktagen die Bauarbeiten wirklich aufgenommen werden.
  2. Das erste Foto ist nicht geeignet Vertrauen in die Verbindlichkeit des Halteverbots bei den Anwohnern zu wecken.
  3. Das zweite Foto zeigt ein zeitlich befristet Halteverbot, dass bei den Anwohnern ernster genommen wird.
  4. Verkehrsausschuss und Verwaltung werden aufgefordert zu prüfen, ob nur noch zeitlich befristete Halteverbotsschilder für eine Arbeitswoche aufgestellt werden und dass die ausführenden Firmen stärker als bisher auf die Einhaltung der Terminvorgaben für die Aufstellung der Halteverbotsschilder kontrolliert werden. (In der Regel wird nicht am Sa und So gearbeitet. Auswärtige Unternehmen arbeiten oft nur von Mo bis Do.)

 

Bis zum 17.02.2012 wurde im Halteverbot nicht gearbeitet.

Das Aufnahmedatum der Fotos suchen: Auf das Bild klicken und in dem neuen Fenster unten rechts unter dem Bild auf “More Info” klicken.

Email an einen Abgeordneten im Verkehrsauschuss der Bürgerschaft

Können Sie mir erklären, warum über viele Wochen Haltverbotsschilder in der Barbarossastr. aufgestellt sind und weit und breit keine Baufahrzeuge zu finden sind? Wie Sie sehen können, scheren sich einige Autofahrer nicht um das Halteverbot. Vermutlich sind wegen der Frostperiode die Arbeiten seit zwei Wochen eingestellt. Wenn dem so ist, dann macht es nicht viel Arbeit, die Halteschilder um 45 Grad nach rechts zu drehen und die Parkbuchten können voll genutzt werden.  Weiter möchte ich anmerken, dass in unserer Str. und benachbarten Straßen in den letzten Wochen teilweise bis zu 40 Autolängen Haltverbotsschilder aufgestellt waren, obwohl nur zwei Fahrzeuge Sielbauarbeiten durchführten. Das sind nicht anwohnerfreundliche Maßnahmen. Bei dieser Gelegenheit eine Nachfrage; wie viele Tage vorher müssen die Haltverbotsschilder aufgestellt werden? Für Urlauber gibt es da böse Überraschungen, wenn das Auto abgeschleppt wurde…

Dieses Schild wurde erst nach Beanstandung am 17.02.2012 aufgestellt.

Antwort der Verwaltung

Seit Oktober 2011 werden u.a. im Bereich Barbarossastraße / Sangerhauser Straße / Goldene Aue, etc.  Kanalsanierungsarbeiten im Auftrag von  hanseWasser durchgeführt. Zur Durchführung dieser Sanierungsmaßnahmen sind diverse Arbeitsschritte erforderlich. Zunächst müssen Schachtinspektionen per persönlicher Inaugenscheinnahme und Kamerafahrt durchgeführt werden. Nach Sichtung des Filmmaterials muss an einigen Stellen im bestehenden Kanal eine weitere Fahrt mittels eines Fräsroboters durchgeführt werden.

Saugbagger bei der Herstellung eines Schachtes.

  1. Nach Abschluss der Fräs- und ggf. Schachtinstandsetzungsarbeiten kann erst im sog. „Inlinerverfahren“ ein neues Rohr eingezogen werden, welches bei den derzeit herrschenden Temperaturen erheblich längere Zeit benötigt um auszuhärten, als es im Sommer der Fall ist.
  2. Nachdem auch diese Arbeiten durchgeführt wurden, ist mindestens eine weitere Kontrolle mittels Kamera erforderlich, um die Arbeit zu begutachten und zu dokumentieren und ggf. vorhandene Fehler zu entdecken.In letzterem Fall würden zwangsläufig weitere Arbeiten folgen. Diese Arbeiten werden nicht von einer Firma durchgeführt, sondern jeweils von bundesweit tätigen Spezialfirmen; die Auswahl an Firmen ist entsprechend gering.

Sowohl die Firmen für Kamerafahrten und Fräsarbeiten, als auch die Firma für die eigentlichen Inlinersanierungsarbeiten stehen mit ihren Fahrzeugen, die teilweise bis zu 15 Metern Länge benötigen auf der Fahrbahn und versperren zumindest die Hälfte der vorhandenen Fahrbahn. Nach dem Aufstellen des Geräts sind diese Fahrzeuge bis zum Abschluss der Maßnahmen nicht mehr zu bewegen, da dieses sonst zu Schäden an der Ausrüstung führen würde. Bedingt durch die Schwenkbereiche von PKW und LKW werden hier mindestens 5-7 Meter vor und hinter den Fahrzeugen zusätzlich benötigt. Um ein Passieren anderer Verkehrsteilnehmer noch zu ermöglichen ist das Haltverbot grundsätzlich beidseitig angeordnet worden.

Halteverbotsaufstellung

Aus vorstehenden Gründen ist es erforderlich, zeitgerecht Haltverbote aufzustellen, um ein zügiges Arbeiten zu ermöglichen. Verzug in voran gegangenen Arbeiten führt hier automatisch auch zum Verzug in den Folgearbeiten. Aus diesem Grund wurde der Firma in den genannten Straßen die Erlaubnis erteilt, zeitgerecht und angepasst an den Arbeitsfortschritt Haltverbote aufzustellen. Der Verkehrssicherer wurde beauftragt, die vorhandenen Beschilderung nochmals zu überarbeiten. Die Umsetzung wird zeitnah erfolgen. Da sich die technischen Bedingungen für die Sanierungsmaßnahmen aufgrund von anderen Umständen erneut geändert haben, kann es durchaus vorkommen, dass diese Straßenzüge nochmals (bis voraussichtlich Mitte März) mit Haltverboten belegt werden, um die Maßnahmen zu beenden. Es ist arbeitsabläufig für den Bauunternehmer nicht möglich, nur punktuell eine Haltverbotszone einzurichten. Die beauftragten Spezialfirmen führen an einem Tag immer mehrere Arbeiten (oft mehrere Stellen in einer Straße) nach einander aus und sind dann bundesweit wieder an anderen Stellen eingesetzt. Das in diesen Fällen die Anwohner besonders belastet sind, ist allen Beteiligten bewusst und es wird versucht, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Um einen ordnungsgemäßen Arbeitsablauf und vernünftig sanierte Rohrleitungen und Schächtezu erhalten, sind Unannehmlichkeiten wie längere Wege zum geparkten Fahrzeug und Lärmbelästigung durch die Firma jedoch nicht zu vermeiden.

Einrichtung von Halteverboten und Urlaubsregelung

Ein Haltverbot muss nach gängiger Rechtsprechung mindestens 72 Stunden vor Gültigkeit aufgestellt werden (Werktage). Das Land Bremen gibt seinen Bürgerinnen und Bürgern hierzu sogar 96 Stunden (Werktage) Zeit.  Im Fall einer dringend erforderlichen Notmaßnahme können Haltverbote auch mit sofortiger Wirkung und zu jeder Zeit aufgestellt werden. In diesen Fällen wird IMMER versucht, die betroffenen Fahrzeughalter zu ermitteln und es wird Gelegenheit gegeben, die Fahrzeuge zu entfernen. Zur „Urlaubsregelung“ wird auf die einschlägigen Urteile verwiesen, aus denen u.a. die o.g. 72-Stunden-Regelung entstanden ist. Danach hat niemand das Recht, einen Parkplatz dauerhaft in Anspruch zu nehmen, sondern muss im Falle eines Urlaubes notfalls eine zuverlässige Person damit beauftragen, regelmäßig nach dem Fahrzeug zu sehen und dieses ggf. zu entfernen, wenn sich die Verkehrsverhältnisse ändern.

Link

  One Response to “Kanalsanierungsarbeiten in Bremen 1”

  1. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wäre es wünschenswert, dass die Anwohner der Barbarossastraße / Sangerhauser Straße / Goldene Aue, etc. hier erfahren, welche Kosten Bremen getrennt nach Straßen für die

    – Einrichtung der Schächte sowie der Zuschüttung und Wiederherstellung der Wege
    – Fräs- und ggf. Schachtinstandsetzungsarbeiten
    – Inlinersanierungsarbeiten

    bezahlen musste.